ELEMENTARVERSICHERUNG

ELEMENTARVERSICHERUNG

Wichtig und sinnvoll: Die Elementarversicherung

Immer mehr bekommen wir die Wucht der Natur zu spüren. Extreme Wetterereignisse wie heftige Gewitter und Starkregen führen mehr und öfter zu Überschwemmungen, Rückstauschäden, Erdrutschen und -senkungen. Die Folge: immense Schadensummen. Doch nur rund 46 Prozent (Stand April 2021) aller Gebäude in Deutschland sind vor den finanziellen Folgen durch Naturgefahren richtig geschützt. Das heißt: Bei einer Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser gehen diese Hausbesitzer in der Regel leer aus.

Das muss nicht sein – mit unserer Elementarversicherung (auch Elementarschadenversicherung, Elementarschutz bzw. Elementarschutzversicherung oder Naturgefahrenversicherung genannt) bieten wir Ihnen ergänzend zu unserer Wohngebäude- und Hausratversicherung umfassenden Schutz.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Wohngebäude- und Hausratversicherung schützen nur teilweise gegen Risiken durch naturbedingte Gefahren, wie zum Beispiel durch Sturm, Hagel und Blitzschlag.
  • Weitreichenden Schutz gegen weitere Naturgefahren, den sogenannten Elementarschäden, bietet die ergänzende Elementarschadenversicherung, oft auch Naturgefahrenversicherung genannt.
  • Die Elementarversicherung der GEV Versicherung deckt unter anderem die finanziellen Folgen von Überschwemmungen und Rückstau sowie Erdrutsch oder auch Erdsenkung ab.
  • Für eine umfassende Absicherung muss die Elementarschadenversicherung sowohl für die Wohngebäudeversicherung als auch für Ihre Hausratversicherung abgeschlossen werden.
  • Als Zusatzbaustein zur Gebäudeversicherung schützt der Elementarschutz Ihre Immobilie.
  • Als Ergänzung zur Hausratversicherung sichert die Naturgefahrenversicherung das im Haus befindliche Inventar.

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Leistungen der Elementarversicherung

  • Schäden infolge von Überschwemmung durch Gewässer oder starke Niederschläge.
  • Rückstauschäden nach Überschwemmungen oder Niederschlägen.
  • Erdbebenschäden an Gebäuden, Wohnungen oder Inventar.
  • Schäden durch Erdsenkung oder Erdrutsch an Gebäuden, Wohnungen und Inventar.
  • Schäden verursacht durch Schneedruck und Lawinen.
  • Schäden an Gebäuden und Inventar durch einen Vulkanausbruch.

6 wichtige Gründe für unsere Zusatzoption Elementarversicherung

1 Wichtige Ergänzung zur Wohngebäude- und Hausratversicherung
2 Kleiner Beitrag – großer Schutz für Eigentümer und Mieter
3 Ohne Naturgefahren-­ oder Elementarversicherung kein Anspruch auf staatliche Hilfe
4 Ausgezeichneter Kundenservice
5 Starke Leistung, faire Beiträge
6 Schnelle Hilfe, wenn es darauf ankommt

Die Option Elementarversicherung gibt es für

Testen Sie Ihr Risiko

Hierfür hat der GDV zwei nützliche Online-Tools entwickelt. Einfach nur die Postleitzahl oder Adresse eingeben.

Die beliebtesten Ratgeber rund um die Elementarversicherung

Starkregensaison von Mai bis September. Ein Regenschirm reicht zur Absicherung aber nicht.

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Ein Elefant steigt in einem Esszimmer über Stühle und Hocker auf den Tisch, weil er Angst vor einer Maus hat.

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Das Wasser steht im Keller. Die Kellerfenster spiegeln sich.

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Weitere Ratgeber zum Thema Elementarversicherung finden Sie hier.

Häufige Fragen

Sowohl für Immobilieneigentümer als auch Mieter ist eine Elementarschadenversicherung sinnvoll und wichtig, insbesondere wenn man in der Nähe von Flüssen und Bächen wohnt. Aber aufgrund des Klimawandels sind längst nicht mehr nur Risikoregionen durch Hochwasser und Überschwemmungen gefährdet. Auch für Naturereignisse wie Starkregen und hierdurch verursachten Rückstau, Erdrutsche oder Erdsenkungen ist eine Absicherung unerlässlich. In höher liegenden Gebieten können zusätzlich Schäden durch Schneedruck und Lawinen entstehen. All diese Gefahren sind nicht in der Wohngebäude- und Hausratversicherung gedeckt. Daher ist für Immobilienbesitzer der ergänzende Elementarbaustein in der Wohngebäude- und der Hausratversicherung sinnvoll. Mieter sollten den Elementarschutz in der Hausratversicherung zusätzlich abschließen. Denn die Extremwetterereignisse der letzten Jahre haben gezeigt, es kann in Deutschland jeden treffen.
Die Elementarschadenversicherung der GEV Versicherung übernimmt Schäden, wenn...
  • sie durch eine Naturgewalt wie Überschwemmung, Rückstau (z. B. durch Starkregen), Erdbeben, Erdsenkung und -rutsch, durch Schneedruck, Lawinen oder einen Vulkanausbruch entstehen.
  • neben dem Gebäude sowie Garagen und Carports auch Gebäudebestandteile und -zubehör durch ein Elementarereignis beschädigt oder zerstört werden. Das können beispielsweise sanitäre Installationen, elektrische Anlagen, Antennen oder Markisen sein.
  • Ihr Eigenheim bzw. Ihr Inventar durch eine versicherte Naturgefahr beschädigt oder vollständig zerstört wird. Erstattet werden dann Kosten für die Reparaturarbeiten bis hin zum kompletten Wiederaufbau Ihres Gebäudes, einschließlich Baunebenkosten wie zum Beispiel Architektenhonorare oder Gebühren.
  • Wasser aus Leitungsrohren infolge von Hochwasser ins Haus gedrückt wird und ein Rückstau entsteht.
  • Mehr Informationen zu den Leistungen der Elementarversicherung finden Sie unserem dreiteiligen Ratgeber zu Naturgefahren und wie Sie sich gegen Elementarschäden schützen können.
Es gilt: Ohne Elementarversicherung besteht kein Anspruch auf staatliche Hilfe. Seit 2017 gibt es bei Naturkatastrophen nur noch unter strengen Auflagen Unterstützung. Staatliche Soforthilfen werden dann ausgezahlt, wenn man Versicherungsschutz hat oder nachweisen kann, dass man sich um eine Versicherung bemüht hat. Denn nahezu jedes Haus in Deutschland ist gegen Elementarschäden versicherbar. Wer bewusst auf den Abschluss einer Elementarversicherung verzichtet, hat daher auch bei verheerenden Folgen von Naturkatastrophen nicht immer Anspruch auf freiwillige staatliche Hilfe.
Als Mieter schützen Sie Ihr Mobiliar und Einrichtungsgegenstände über eine Hausratversicherung. Sie leistet bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub, nicht aber bei Schäden durch Naturgewalten. Kommt es also beispielsweise zu einem Rückstau und wird der Keller geflutet, so leistet die Hausratversicherung nicht für den dort eingelagerten Hausrat wie Werkzeug, Sportgeräte oder Vorrat. Um hier ausreichend Schutz zu haben, ist für Mieter der Einschluss der Elementardeckung in die Hausratversicherung sinnvoll.
Für die Absicherung von Elementarschäden des Wohngebäudes ist der Vermieter bzw. die Hausverwaltung zuständig.
Ja, da die Wohngebäude- und Hausratversicherung unterschiedliche Sachen versichern. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden, die an einem Haus durch Feuer, Sturm, Hagel, Blitz und Leitungswasser verursacht werden. Die Hausratversicherung kommt für Schäden am Hausrat, also Möbel und Einrichtungsgegenstände, bei Feuer, Sturm, Hagel, Blitz, Leitungswasser und Einbruch auf. Wir raten Hausbesitzern, Immobilie und Hausrat immer in einer Hand und mit aufeinander abgestimmten Konzepten zu versichern. So profitieren Sie davon, nur einen Ansprechpartner zu haben und im Schadenfall, z. B. bei Überschwemmung oder Rückstau, nicht in die Zuständigkeitsstreitigkeiten zweier Gesellschaften zu geraten.
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Wie bei der Wohngebäude- und auch Hausratversicherung sind bei der Elementarversicherung die Beiträge abhängig vom vereinbarten Leistungsumfang wie z. B. der Wohnfläche, von gebäudespezifischen Faktoren, wie der Bauart des Gebäudes, sowie von der geografischen Lage. Die Höhe des Beitrages richtet sich danach, wie hoch das Überschwemmungsrisiko, die Erdbebengefährdung oder auch die Schneemengen sind. Hierfür hat der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft spezielle Risikozonen definiert.
Der Beitrag der Elementarversicherung richtet sich u. a. nach der Lage der versicherten Immobilie. Hintergrund ist, dass die einzelnen Regionen unterschiedlichen Risiken wie Überschwemmung und Hochwasser, Erdbeben, Schneefall etc. unterliegen. Die deutschen Versicherer haben hierzu mithilfe der Daten von Wasserwirtschaftsämtern das Zonierungssystem „ZÜRS“ (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) entwickelt und dabei vier Gefährdungs- oder Risikozonen festgelegt.
Der Hausbesitzer/Vermieter schließt die Wohngebäude- und auch Elementarversicherung ab, um die Immobilie zu schützen und übernimmt hierfür die Kosten. Die Hausratversicherung inkl. Elementarschutz fällt in den Verantwortungsbereich des Mieters, um seinen Hausrat, also seine Einrichtungsgegenstände, abzusichern und zahlt hierfür die Beiträge.
Wichtig für Vermieter: Die Beiträge zur Elementarschadenversicherung sind als Nebenkosten auf den Mieter umlagefähig.
Ihr Wohngebäude oder Ihr Hausrat wurde beschädigt? Melden Sie sich unverzüglich bei uns. Sie erreichen uns telefonisch rund um die Uhr unter 040 3766 3444. Oder Sie schicken uns eine Online-Schadenmeldung.
Weitere Informationen rund um einen Schadenfall und wie Sie sich am besten bei Elementarschäden und auch bei anderen Schäden verhalten, finden Sie hier.

Downloads

Die detaillierten Versicherungsbedingungen für die Elementarversicherung entnehmen Sie bitte den Bedingungen für die Wohngebäude- oder Hausratversicherung, die wir hier für Sie hinterlegt haben.

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