Wertsachen sammeln, kaufen, erben
Wir alle sammeln etwas. Für manche sind es Comics, für die anderen Wertpapiere. Doch egal, ob gesammelt, gekauft oder geerbt wird: Im Hausrat sammeln sich Gegenstände, die besonders wertvoll sind. Für diese Wertgegenstände gelten bei Versicherungen besondere Bedingungen.
Eine Hausratversicherung versichert alle beweglichen Gegenstände in Ihrem Haushalt. Dazu zählen auch Gegenstände auf der Terrasse, im Keller oder in der Garage. Darüber hinaus kommt sie für z. B. Hotelkosten auf, wenn die Wohnung durch einen Wasserschaden unbewohnbar wird. Auch für hierdurch entstehende Aufräumkosten besteht Versicherungsschutz. Viele Hausratversicherungen schützen zudem Wertsachen und erstatten im Versicherungsfall Schäden bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme.
Was sind Wertsachen? Definition und Beispiel
Unter Wertsachen versteht man folgende Gegenstände:
- Bargeld und Geldkarten,
- Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere,
- Schmucksachen,
- Edelmetalle und Edelsteine,
- Pelze, Gobelins, Teppiche,
- Kunstgegenstände,
- Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind.
Jede Kategorie von Wertsache besitzt eine eigene pauschale Entschädigungsgrenze je Versicherungsfall, die in Ihren Versicherungsbedingungen vermerkt ist. Die Grenze entfällt, wenn die Gegenstände in einen zertifizierten Tresor gelagert werden. In diesem Fall werden die Wertsachen bis zur vereinbarten Entschädigungshöhe für Wertsachen erstattet. Wichtig ist dabei, dass der Wiederbeschaffungswert für die Schadensermittlung entscheidend ist und nicht der Anschaffungspreis.
Damit der Wiederbeschaffungswert richtig ermittelt werden kann, empfiehlt sich eine ausreichende Dokumentation der Wertgegenstände. Haben Sie das nicht, kann die Versicherung den Schaden nicht ermitteln und es kann zu Problemen bei der Schadenabwicklung führen. Folgende Dokumente sollten Sie daher unbedingt aufbewahren:
- Rechnungen,
- Fotos,
- Zertifikate,
- Gutachten durch Experten (z. B. durch den Juwelier).
Der Wiederbeschaffungswert orientiert sich dabei an vergleichbaren Gegenständen, die als Ersatz für beschädigte oder gestohlene Gegenstände bereitgestellt werden. Dieser orientiert sich am Neuwert des Gegenstandes. Das bedeutet: Ein neuer Gegenstand mit den gleichen Eigenschaften und Qualitätsmerkmalen wird beschafft.
Wertsachen: Versicherungssumme und Unterversicherung
Bei einer Versicherungssumme von 30.000 € sind, z. B. bei einem Prozentsatz von 30%, 9.000 € an Wertsachen mitversichert. Das klingt auf dem ersten Blick nach viel, aber über die Jahre kann sich eine solche Summe ansammeln. Ein schöner handgeknüpfter Perserteppich fürs Wohnzimmer, die Halskette zum Hochzeitstag, die Designer-Uhr zum Jubiläum, die geerbte Münzsammlung: Das alles verändert den Versicherungswert im gesamten Hausrat.
Dieser Gesamtwert ist wichtig und muss regelmäßig angepasst werden. Übersteigt der Schaden die vereinbarte Versicherungssumme, liegt eine Unterversicherung vor. Der Versicherer reguliert im Schadenfall nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Verhindern können Sie das, indem Sie den Gesamtwert Ihres Hausrats im Auge behalten und Ihrer Versicherung melden. So kann die Versicherungssumme angepasst werden, wodurch Ihr Schutz voll und ganz erhalten bleibt.
Teure Sachen: Auf diese Schäden sollten Sie achten
Ihre Wertgegenstände werden in der Hausratsversicherung gegen unter anderem folgende Schäden versichert:
- Leitungswasser,
- Sturm und Hagel,
- Blitzschlag und Brand,
- Einbruchdiebstahl.
Leitungswasser, das bestimmungswidrig austritt, wird in der Versicherung abgedeckt. Das bedeutet konkret, dass Schäden durch z. B. geplatzte Rohre, austretendes Wasser aus Heizungen oder geplatzte Wasserbetten ersetzt werden.
Schlägt ein Blitz ein oder entsteht ein Feuer außerhalb eines bestimmungsgemäßen Herdes (z. B. im Kamin), springt die Versicherung ebenfalls ein.
Der Unterschied Einbruchdiebstahl und Diebstahl ist für die Versicherung relevant: Bei einem Einbruchdiebstahl verschafft sich jemand unbefugt Zutritt in Ihre Wohnung und entwendet darin Wertgegenstände. Ein Diebstahl geschieht z. B. außerhalb der Wohnung, etwa wenn die Geldbörse unbemerkt aus der Tasche verschwindet. Im ersten Fall übernimmt die Versicherung den Schaden. Im zweiten Fall reicht eine übliche Hausratversicherung nicht mehr aus.
Bei allen Schadensarten gilt: Grobe Fahrlässigkeit führt in der Regel dazu, dass die Versicherung keinen Ersatz leistet. Eine angezündete Kerze zu vergessen oder die Tür offen gelassen zu haben zählen dazu. Allerdings kann man grobe Fahrlässigkeit mitversichern.
Für richtig teure Sachen gibt es Spezialversicherungen
Spezialversicherungen werden dann wichtig, wenn der Wertgegenstand überdurchschnittlich wertvoll ist. Hochkarätige Edelsteine, ein altes Kunstwerk im Original oder das Meißner Porzellan sprengen schnell den Rahmen einer gängigen Hausratversicherung. Das gilt insbesondere dann, wenn diese nicht sicher verschlossen in einem Tresorschrank aufbewahrt werden.
Für solche Situationen gibt es Spezialversicherungen wie etwa eine Wertsachenversicherung. Damit können Sie Wertsachen passgenau absichern und erweitern den Versicherungsschutz.
Schäden an Hausrat /Wertsachen richtig melden
Wenn etwas passiert, müssen Sie schnell handeln, damit der Schaden schnell abgewickelt werden kann. Wenn Schäden an Wertsachen auftreten, dann:
- Zeigen Sie die Tat ggf. der Polizei an,
- dokumentieren Sie die Schäden,
- melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung,
- mindern Sie ggf. die Folgeschäden,
- beheben Sie die Schäden unter Rücksprache mit Ihrem Versicherer.
Dokumentieren Sie den Schaden und fotografieren Sie ihn aus verschiedenen Perspektiven. Das erleichtert die Schadensschätzung und beschleunigt den Regulierungsprozess. Bewahren Sie beschädigte Gegenstände bis zur Abwicklung des Schadens auf und bereiten Sie die Nachweise für gestohlene Wertgegenstände vor.
Fazit: Für viele Fälle reicht eine Hausratversicherung
Für die meisten Versicherten wird eine Hausratversicherung für ihre Wertgegenstände ausreichen. Anders kann es aussehen, wenn seltene und kostbare Erbstücke oder andere teure Gegenstände mitversichert werden sollen. Die Entschädigungsgrenze und den vereinbarten Prozentsatz der Versicherung sollten Sie im Blick behalten. Reichen diese Summen nicht aus, bietet sich der Abschluss einer speziellen Wertsachenversicherung an.