Weihnachten – Das Fest der Lichter
Für viele gehört ein Adventskranz oder eine Lichterkette am Weihnachtsbaum zur Tradition. Andere schmücken Haus, Fassade und Garten großflächig. Doch nicht jeder Nachbar freut sich über eine besonders helle Dekoration. Um Streit zu vermeiden, lohnt sich ein Blick darauf, was erlaubt ist und wo Rücksicht gefragt ist.
In welchem Zeitraum ist Weihnachtsdeko erlaubt?
Einen festen gesetzlichen Zeitraum für das Anbringen von weihnachtlichem Außenschmuck gibt es nicht. Allerdings haben sich folgende Orientierungen bewährt:
Aufbau
Nach Totensonntag – dem letzten Sonntag des Kirchenjahres, der dem stillen Gedenken gewidmet ist – wird üblicherweise die Weihnachtsdeko angebracht und beleuchtet.
Abbau
Viele räumen direkt nach dem 26. Dezember auf, andere erst Anfang Januar. Spätestens Mitte Januar ist die Weihnachtszeit üblicherweise vorbei – und mit ihr die Deko.
Wie viel Weihnachtsdeko verträgt mein Umfeld?
Wie viel Weihnachtsdeko zulässig ist, hängt immer vom Einzelfall und dem direkten Umfeld ab. Entscheidend ist, wo die Dekoration angebracht wird. Im Innenbereich haben Eigentümer und Mieter grundsätzlich den größten Spielraum und können weitgehend frei dekorieren. Wird die Deko jedoch im Außenbereich angebracht – also überall dort, wo sie von außen sichtbar ist –, spielt die Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft eine wichtige Rolle. Anders verhält es sich im Treppenhaus: Als gemeinschaftlich genutzter Bereich gelten dort besondere Regeln, und Dekoration sollte nur in einem Umfang erfolgen, der für alle Bewohnerinnen und Bewohner zumutbar ist.
Im Folgenden erklären wir deshalb, was in jedem dieser Bereiche üblich ist und worauf Sie achten sollten.
Weihnachtsdeko außen: Wo sind die Grenzen?
Zum Außenbereich gehören Fassade, Balkon, Garten und alle Flächen, die von außen sichtbar sind. Wer dort Weihnachtsdeko anbringt, sollte besonders rücksichtsvoll vorgehen. Grundsätzlich gilt: In der Adventszeit ist Dekoration im Außenbereich üblich und in den meisten Fällen erlaubt – solange niemand erheblich gestört wird und gesetzliche Vorgaben wie die Nachtruhe eingehalten werden. Damit die festliche Beleuchtung nicht zum Konflikt führt, lohnt sich ein Blick auf einige wichtige Punkte:
- Keine direkte Störung:
Lichter dürfen nicht in Schlafzimmerfenster gegenüberliegender Häuser blenden, und auch musikalische Untermalung sollte ausschließlich im eigenen Haushalt wahrnehmbar sein. - Nachtruhe:
Zwischen 22 und 6 Uhr müssen störende Lichter und jede Art von Musik ausgeschaltet werden, um Ruhezeiten einzuhalten. - Ortsüblichkeit:
Entscheidend ist, was im Wohnumfeld üblich ist. In einer Straße mit eher dezentem Lichterschmuck kann eine übermäßig helle oder stark blinkende Installation als störend empfunden werden. - Bauliche Veränderungen:
Alles, was in die Gebäudesubstanz eingreift – etwa Bohren an der Fassade oder feste Installationen – braucht eine Erlaubnis: Mieter holen diese bei der Vermieterin oder dem Vermieter ein, Eigentümer prüfen bei Bedarf die Vorgaben des Bauamts. - Sicherheit:
Außenbeleuchtung und Dekoelemente müssen so angebracht sein, dass sie auch bei Wind und Wetter sicher halten. Löst sich ein Teil und verursacht Schäden, können Haftungsansprüche entstehen.
Gerade für den letzten Punkt ist eine Privathaftpflichtversicherung hilfreich. Sie schützt vor finanziellen Folgen, wenn trotz Sorgfalt einmal etwas passiert – vorausgesetzt, es wurde nicht grob fahrlässig gehandelt. So steht einer stimmungsvollen und sicheren Weihnachtsdekoration im Außenbereich nichts im Wege.
Das gemeinsame Treppenhaus weihnachtlich dekorieren?
Das Treppenhaus ist eine Gemeinschaftsfläche, die von allen Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt wird – deshalb gelten hier besondere Rücksichten. Grundsätzlich ist Dekoration möglich, solange sie andere nicht beeinträchtigt und keine Sicherheitsrisiken entstehen. Dabei lohnt sich ein Blick in Hausordnung und Mietvertrag, denn häufig sind dort bereits Regelungen zur Nutzung gemeinschaftlicher Bereiche enthalten. Größere oder auffälligere Dekoideen sollten immer vorher mit den Nachbarn abgestimmt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Wichtig ist außerdem, dass Fluchtwege jederzeit frei bleiben und keine Gegenstände im Gang stehen, über die man stolpern könnte. Auch bei Düften ist Zurückhaltung gefragt: Duftsprays oder Duftdekoration können empfindliche Personen beeinträchtigen und sind deshalb nur eingeschränkt geeignet. Ein Adventskranz an der Wohnungstür ist hingegen in der Regel unproblematisch – vorausgesetzt, die Tür oder der Außenbereich werden dafür nicht baulich verändert.
Insgesamt gilt im Treppenhaus: Weniger ist mehr. Eine dezente, sichere und mit den Nachbarn abgestimmte Dekoration sorgt dafür, dass alle die Adventszeit angenehm erleben.
Wie ist ein kletternder Weihnachtsmann als Außendeko versichert?
Fällt ein Dekoelement – beispielsweise ein Weihnachtsmann am Balkon – herunter und verursacht einen Schaden, kann der Verantwortliche haftbar sein.
Eine Privathaftpflichtversicherung schützt in solchen Fällen vor finanziellen Folgen. Voraussetzung ist, dass die Deko fachgerecht gesichert war und nicht grob fahrlässig angebracht wurde.
Fazit: So wird Weihnachten zu einer Zeit der Besinnlichkeit
Mit etwas Rücksicht und einer sicheren Installation lässt sich Weihnachtsdeko im Außenbereich problemlos genießen, ohne Nachbarn zu stören oder Risiken einzugehen.
Wenn Sie zusätzlich auf den passenden Versicherungsschutz achten – beispielsweise eine Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung der GEV –, können Sie die Weihnachtszeit entspannt und ohne Sorgen verbringen.