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RATGEBER

Weihnachtsdeko im Außenbereich: Was ist erlaubt?

Für manche reicht etwas Schnee als Weihnachtsdeko. Andere wollen am liebsten das ganze Haus dekorieren und illuminieren. Alle Jahre wieder, taucht die Frage auf: Welche Weihnachtsdeko im Außenbereich ist eigentlich erlaubt?

Verrückte Weihnachtsdeko im Außenbereich: Haus und Hof sind vollständig von Weihnachtsdekko überzogen. Überall blinkt es bunt. Das Nachbarhaus hingegen ist gar nicht dekoriert.

Die örtlichen Regeln sollten bei der Gestaltung der Weihnachtsdeko im Außenbereich beachtet werden. So ist dieses Haus überbordend dekoriert, das Nachbarhaus dagegen gar nicht. Wer die örtlichen Regeln missachtet, lässt sich aber nicht sagen

 

Weihnachten - Das Fest der Lichter

Weihnachten wird auch das Lichterfest genannt. Für viele reicht ein Kranz mit Kerzen oder eine Lichterkette am Weihnachtsbaum im Wohnzimmer. Aber manche sehen im Weihnachtsfest einen Aufruf, die Nachbarschaft in gleißendes Licht zu hüllen. Nachbarn können davon genervt sein und dadurch kann Streit entstehen. Wie viel Weihnachten als Deko außen und innen erlaubt ist, erklären wir in diesem Ratgeber.

Ab wann ist Weihnachtsdeko erlaubt? Wann baut man sie ab?

Alle Jahre wieder kommt sie: die Weihnachtszeit. Wann sie anfängt und endet, ist zwar nicht reglementiert, aber es gibt gemeinhin akzeptierte Anhaltspunkte.

Nach Totensonntag kann die Deko aufgehangen und betrieben werden. Der Totensonntag ist der letzte Sonntag des Kirchenjahres und wird in der evangelischen Kirche als ein Moment der Trauer und des Gedenkens verbracht. An diesem Tag ist eine freudig-grelle Weihnachtsbeleuchtung unangemessen. Aber nach diesem letzten Sonntag vor dem ersten Advent kann losgeschmückt und beleuchtet werden.

Wenn die schöne Weihnachtszeit vorbei ist, geht es an den Abbau der Deko. Für die meisten ist bereits am 26. Dezember der Moment des Abbaus gekommen. Andere behalten den Weihnachtsbaumschmuck sogar bis zum neuen Jahr. Gegen Mitte Januar ist jedoch auch der letzte Weihnachtsgeist verflogen und das neue Jahr kann beginnen.

Wie viel Weihnachtsdeko ist erlaubt?

Um das erlaubte Maß der Beleuchtung ranken sich viele Fragen. Vieles ist eine Einzelfallentscheidung, die stark von der Nachbarschaft abhängt, in der man sich befindet. Einiges liegt hingegen vollkommen in der eigenen Hand. Als Faustregel gilt: Was in der Wohnung oder im Haus passiert, ist den Mietern oder den Eigentümern überlassen. Wenn Weihnachtsdeko außerhalb der eigenen vier Wände angebracht wird, dann erfordert es im Zweifel eine Erlaubnis der dadurch Betroffenen. Man kann weihnachtliche Dekoration in drei Bereiche unterteilen:

  • den Außenbereich,
  • das Treppenhaus,
  • und den Innenbereich.

Weihnachtsdeko außen: Was ist erlaubt?

Der Außenbereich ist alles, was man von außen sehen kann. Das kann die Fassade sein, der eigene Garten oder die Außenseite vom Balkon. Bringt man dort ein Lichterspiel an, lädt man die Nachbarschaft ein, Weihnachten mitzufeiern. Nicht jedem gefällt das.

Grundsätzlich gilt: Zur Weihnachtszeit müssen die Nachbarn ein Mehr an Dekoration im Außenbereich dulden, solange es sie nicht direkt stört, es eine ortsübliche Beleuchtung ist und gängige Gesetze wie die Nachtruhe nicht stört. Werden für aufwendige Dekorationen weitere Schritte notwendig, wie etwa das Platzieren eines Weihnachtsmannes an den Schornstein, müssen Erlaubnisse und Genehmigungen eingeholt werden.

Eine direkte Störung wäre zum Beispiel ein Lichterspiel, das direkt und grell in das Schlafzimmer scheint. Stellen Sie daher sicher, dass die Fassadenbeleuchtung weder reflektiert wird noch in die Fenster und Augen der Nachbarn fällt. Das gleiche gilt für Musik: Hier müssen Sie sicherstellen, dass primär der eigene Haushalt die Musik genießt und nicht die komplette Nachbarschaft. In jedem Fall muss die Nachtruhe eingehalten werden. Diese gilt von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens.

Ob eine Weihnachtsdeko außen ortsüblich ist, ist eine rechtliche Einzelfallentscheidung. Der Begriff ist nicht präzise und hängt sehr von der Nachbarschaft ab, in der die Deko angebracht wird. Sollte etwa der Straßenzug komplett weihnachtsfrei bleiben und nur ein Mitglied der Nachbarschaft die Flutlichter anwerfen, kann ein Anzeichen sein, dass diese Deko nicht erlaubt ist. Allerdings ist diese Ortsüblichkeit in Großstädten, die nachts grundsätzlich stärker beleuchtet sind, ein hoher Grenzwert. Dieser wird von üblicher Weihnachtsdeko in den meisten Fällen nicht überschritten.

Wenn aufwendige Dekoelemente außen angebracht werden sollen, sind mitunter bauliche Veränderungen notwendig. Dann kommen das Bauamt und, wenn gemietet wird, die Vermieter ins Spiel. Ohne deren Genehmigung und Erlaubnis dürfen Sie keine weitreichenden Anpassungen vornehmen. Soll etwa der Weihnachtsmann an der Fassade hängen und dafür in die Fassade gebohrt werden, können Sie das nicht allein entscheiden. Das kann der Eigentümer verweigern. Gegen eine Handvoll Lichterketten spricht hingegen nichts, aber auch da sollten Sie, wenn Sie mieten, eine Erlaubnis einholen. Wenn Sie Weihnachtsdeko außen anbringen, müssen sie diese auf alle Fälle anständig gegen Wind und Wetter sichern, denn Sie sind für etwaige Schäden verantwortlich.

Weihnachtsdeko im gemeinsamen Treppenhaus: Ist das erlaubt?

In einem gemeinsamen Treppenhaus müssen Sie die Hausordnung und den Mietvertrag beachten. Ist dort keine Einschränkung zur Weihnachtsdeko vermerkt, ist es allerdings noch kein Anlass, jedes Stockwerk in Weihnachtsstimmung zu versetzen: Das Treppenhaus ist eine gemeinsame Nutzfläche und was dem einen gefällt, kann den anderen in den Wahnsinn treiben. Bei jeder angedachten Dekoration gilt: Holen Sie sich im Zweifel die Erlaubnis der Nachbarn ein und stellen Sie in jedem Fall sicher, dass alle Gegenstände gesichert sind und Fluchtwege nicht versperrt werden. Sorgen Sie in jedem Fall dafür, dass die Deko am Ende weggeräumt wird und nicht als Müll liegen bleibt.

Auch der Geruchssinn kann unter einem Zuviel an Weihnachtsdekoration leiden.  Ein viel zitiertes Gerichtsurteil bezieht sich auf das Versprühen von Parfum im Treppenhaus. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat 2003 festgestellt, dass Duftstoffe im Treppenhaus nicht gegen den Willen der Nachbarn verteilt werden dürfen. Das gilt auch für weihnachtliche Düfte. In diesem Fall wurde die Unterlassung mit einem Ordnungsgeld von 500€ angeordnet.

Anders hingegen steht es um den Adventskranz an der Tür. Hier hat das Landesgericht Düsseldorf entschieden, dass ein Adventskranz an die Wohnungstür angebracht werden kann. Dem kann auch ein Vermieter nicht widersprechen, solange die Tür und der Außenbereich dafür nicht nachhaltig verändert werden, etwa durch Bohrungen.

Grundsätzlich ist also Weihnachtsdeko im Treppenhaus erlaubt, wenn die Beeinträchtigung der Nachbarn so gering wie möglich gehalten wird und bei größeren Veränderungen eine Erlaubnis eingeholt wird. Ein kleiner Adventskranz an der Tür ist erlaubt, ein Weihnachtsparadies auf den Treppenstufen hingegen nicht.

Weihnachtsdeko in den eigenen vier Wänden: Was ist alles erlaubt?

Im Innenbereich der Wohnung oder des Hauses haben Sie den meisten Spielraum. Hier ist fast alles erlaubt: Lichterketten an den Fenstern und im Innenbereich der Balkone sind erlaubt, weil das dem üblichen Gebrauch von Wohnraum entspricht. Das gilt auch für den dekorierten Weihnachtsbaum. Wichtig ist dabei, dass jede Dekoration ausreichend gesichert ist. Unbeaufsichtigte Weihnachtskerzen verursachen Jahr für Jahr Zimmer- und Wohnungsbrände.

Wie ist der Weihnachtsmann als Deko außen versichert?

Damit Sie an Weihnachten die Zeit mit Ihren Liebsten ruhig verbringen können, empfiehlt es sich, an eine ausreichende Versicherung zu denken.

Wenn der Weihnachtsmann am Balkon oder an der Fassade nicht hängen bleibt und runterfällt, können Schadensersatzansprüche entstehen. Gegen dieses finanzielle Risiko sichern Sie sich mit Hilfe einer Privathaftpflichtversicherung ab. Wichtig ist dabei, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben: Sichern Sie eine solche Deko ausreichend ab, damit der Weihnachtsmann nicht herunterfällt und Schaden verursacht.

Wie stelle ich sicher, dass meine Weihnachtsdeko außen in Ordnung geht?

Es gilt wie so oft: Rücksicht ist besser als Nachsicht. Schätzen Sie ein, ob und wie Ihre Weihnachtsdekoration wahrgenommen wird: Ist sie laut und lästig? Oder ist sie im nachbarschaftlichen Rahmen? Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und fragen Sie bei größeren Plänen für die Weihnachtsdeko außen sicherheitshalber nach.

Die Nachtruhe gilt nicht nur für Musik, sondern auch für Beleuchtung. Zwischen 22 und 6 Uhr müssen daher auch alle Lichter aus sein.  Primär gilt es für Lichter, die in ein Schlafzimmerfenster scheinen können. Es gilt der Grundsatz, dass die Nachbarn nicht gezwungen werden können, alle Vorhänge und Rollos deswegen schließen zu müssen.

Achten Sie auf örtlichen Regeln: Wenn Ihr Lichterspiel in das örtliche Bild passt oder Sie nur Ihren Innenhof erstrahlen lassen, können Sie davon ausgehen, dass Ihre Weihnachtsdeko außen in Ordnung geht. Lesen Sie zur Sicherheit kommunalen Bestimmungen, die Ihre Nachbarschaft betreffen.

Wenn Sie zur Miete wohnen, müssen Sie alle baulichen Veränderungen und jede Weihnachtsdeko außen mit einer Erlaubnis absegnen lassen. Schauen Sie außerdem in Ihren Mietvertrag, ob es Vereinbarungen zu diesem Thema gibt. Das gilt auch für die Hausordnung und die Vereinbarungen oder Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft.

Besonders wichtig ist bei jeder Weihnachtsdeko außen oder innen: Die Dekoration darf niemanden gefährden. Denken Sie daher an eine stabile Montage und sichere Platzierung.

 

Fazit: So wird Weihnachten zu einer Zeit der Besinnlichkeit

Mit diesen Regeln stellen Sie sicher, dass Ihre Weihnachtsdeko im Außenbereich andere nicht in ihrer besinnlichen Zeit stört. Sichern Sie jedes Dekoelement ausreichend und denken Sie beim Aufstellen der Deko an Ihre Nachbarn! Dann ist der Kopf frei für eine frohe, besinnliche und friedliche Weihnachtszeit.

 

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