Feuergefahr in der Küche geht meist von Herd und Ofen aus
Kochen gehört für die meisten Menschen zum Alltag. Und ohne Hitze kein warmes Essen, soviel ist klar. Genau deshalb stellt der Herd eine große Brandgefahr dar, denn eine Flamme kann in Windeseile zu einem Küchenbrand ausarten. Jeder zweite Wohnungsbrand entsteht in der Küche, davon wiederum gehen 78 Prozent von Herd und Ofen aus.
Darüber hinaus sind die mittlerweile vielen technischen Geräte in der Küche wie Toaster, Wasserkocher, Mikrowelle, Kaffeemaschine, Bügeleisen, Dunstabzugshaube oder Spülmaschine nicht frei von Brandgefahr, insbesondere wenn sie unbeaufsichtigt gelassen oder nicht abgeschaltet werden.
Küchenbrand: Die häufigsten Ursachen
- Unachtsamkeit bis hin zu grober Fahrlässigkeit
- Technische Defekte
- Fettbrand durch hoch erhitztes Fett oder Öl
Dass es beim Kochen gefährlich sein kann, beispielsweise an einem Herd mit Gasflamme, daran denken die wenigsten Menschen. Ein Topflappen, der auf dem Deckel eines Kochtopfs zurückgelassen wurde und herunterfällt oder ein Stück Küchenpapier, das zu dicht an der Flamme liegt – schon kann es zu einem kleinen Brand kommen. Und wenn man sich dann woanders in der Wohnung aufhält und dieses kleine Feuer nicht bemerkt, kann aus so einer Unachtsamkeit im Nu ein Küchenbrand entstehen.
Lässt eine Person die allgemeine Sorgfaltspflicht außer Acht und handelt besonders leichtsinnig, liegt sogenannte grobe Fahrlässigkeit vor. Das ist etwa der Fall, wenn jemand sein Essen köchelnd auf dem Herd vergisst, das Haus verlässt und sich aus dieser Nachlässigkeit ein Küchen- oder gar Wohnungsbrand entwickelt. Dann können Versicherungen im Schadensfall die Zahlung verweigern oder stark reduzieren. Doch dazu später mehr.
Technische Defekte: Bei der Nutzung von elektrischen Geräten lassen sich Überhitzung, Kabelbrand oder ein Kurzschluss nie ganz vermeiden. Auch hier kann menschliches Fehlverhalten die Ursache für einen Brand sein, wenn bereits lädierte Geräte oder beschädigte Kabel nicht ausgetauscht werden, eine Zeitung zu dicht am Toaster liegt, ein heißes Bügeleisen nicht abgeschaltet oder der Fettfilter der Dunstabzugshaube nicht regelmäßig gereinigt wird.
Vor allem Fettbrände können schnell eine verheerende Wirkung haben. Wer sich beispielsweise ein Steak zubereiten möchte, dem wird in jedem Rezept angeraten, das Fleisch bei hohen Temperaturen scharf anzubraten. Dafür wird Fett oder Öl in der Pfanne stark erhitzt. Bei zu großer Hitze, wenn die Speiseöle und -fette über ihren Brennpunkt erhitzt werden, können sie sich selbst entzünden. Dann schlagen plötzlich Flammen hoch, die eine schlecht gereinigte Dunstabzugshaube oder die Küchenschränke oberhalb eines Herds in Brand setzen können. Das gilt auch für hoch erhitztes Frittierfett im Topf oder in der Fritteuse, das sich entzünden kann.
Fettbrand nicht mit Wasser löschen!
Wenn Flammen aus der Pfanne züngeln, reagieren die meisten Menschen falsch. Brennendes Fett oder eine brennende Fritteuse auf keinen Fall mit Wasser löschen! Das Wasser verdampft sofort, schleudert zunächst Fettspritzer heraus und führt schließlich zu einer Fettexplosion, die schwere Verletzungen verursachen und die Küche in Brand setzen kann.
Was ist im Brandfall zu tun?
Wenn es geht, sofort den Herd abschalten. Bei kleineren Fettbränden, wenn es noch machbar ist, den Deckel auf die Pfanne oder den Topf legen. Mangels Sauerstoffs erstickt die Flamme. Ansonsten empfiehlt es sich, in der Küche eine Löschdecke griffbereit zu haben, um ein Feuer sofort zu ersticken, egal ob auf dem Herd oder bei einem in Brand geratenen elektrischen Gerät.
Hat sich ein Feuer bereits ausgebreitet oder erreichen die Flammen schon die Dunstabzugshaube, sollten Sie sich selbst in Sicherheit bringen, schnellstens den Raum verlassen, die Tür schließen und die Feuerwehr rufen. Im Schadensfall sollten Sie als Nachweis für die Versicherungen unbedingt Fotos machen, insbesondere von einem defekten Gerät oder anderen Brandverursachern. Und zügig Kontakt zu Ihrer Versicherung aufnehmen.
Vorbeugende Maßnahmen
Um die Gefahr von Küchenbränden so gering wie möglich zu halten, sollten Sie folgende Dinge beachten:
- Den Herd nicht als Ablagefläche benutzen, falls er möglicherweise noch angeschaltet ist oder über Resthitze verfügt.
- Beim Kochen Ordnung halten und keine brennbaren Gegenstände wie Kochbücher, Topflappen oder Küchenpapier in unmittelbarer Nähe des Herds ablegen.
- Dunstabzugshauben regelmäßig reinigen. Denn sind die Fettfilter voll mit Ablagerungen, kann sich die Haube leicht entzünden.
- Kein Essen unbeaufsichtigt auf dem Herd kochen lassen.
- Herd und Ofen nach Gebrauch ausschalten, insbesondere Zündflammen am Gasherd.
- Elektrische Geräte wie Toaster, Bügeleisen oder Wasserkocher nicht unbeaufsichtigt lassen und nach Benutzung ausschalten. Ebenso Kaffeemaschinen mit Warmhalteplatte.
- Bei längerer Abwesenheit Netzstecker vom Strom nehmen und Geräte nicht im Stand-by-Modus belassen.
- Defekte Kabel von elektrischen Geräten austauschen, nicht mehr voll funktionstüchtige Geräte entsorgen oder vom Fachmann begutachten und gegebenenfalls reparieren lassen.
Ein Herdwächter passt beim Kochen auf
Eine nützliche Anschaffung für die heimische Küche könnte ein sogenannter Herdwächter für E-Herde sein. Dieses Gerät (ab circa 130 Euro) wird über dem Kochfeld oder unter der Dunstabzugshaube angebracht. Es kann beispielsweise einen sprunghaften Temperaturanstieg feststellen und ein optisches und/oder akustisches Signal aussenden sowie bei großer Hitzeentwicklung sofort über einen drahtlosen Sender automatisch den Elektroherd abstellen.
Grobe Fahrlässigkeit: Das darf nicht passieren!
Ganz simpel: Wer einen Topf unbeaufsichtigt auf dem eingeschalteten Herd stehen lässt und die Wohnung verlässt, handelt grob fahrlässig. Die- oder derjenige vernachlässigt die elementarsten Sorgfaltspflichten. Grobe Fahrlässigkeit bedeutet: Das darf nicht passieren. In solchen Fällen kann die Versicherung im Schadensfall erhebliche Leistungskürzungen vornehmen.
Einfache Fahrlässigkeit dagegen ist etwas, das passieren kann, aber nicht passieren sollte – und ist in der Regel in der Versicherungspolice abgedeckt. Inzwischen bieten jedoch viele Versicherer in bestimmten Tarifen – oft bis zu einer bestimmten Summe – einen Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit an. Schon aus diesem Grund kann es sich lohnen, ältere Verträge zu prüfen und gegebenenfalls eine Tarifanpassung durchzuführen oder einen neuen Vertrag abzuschließen.
Welche Versicherung hilft bei einem Küchenbrand?
Die Hausratversicherung deckt Brand-, Rauch- oder Löschwasserschäden an beweglichem Eigentum ab, also Einrichtungsgegenständen wie Möbeln, Küchengeräten oder Wertpapieren. Der Versicherungsnehmer erhält für das verkohlte Eigentum den Neuwert.
Für die Immobilie, also Schäden an der Gebäudestruktur wie Wänden und Mauerwerk, Böden, Türen oder fest eingebautem Küchenmobiliar, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Eine Versicherung, über die jeder Hausbesitzer verfügen sollte.
Sollten Nachbarwohnungen durch Ruß, Rauch oder Löschwasser in Mitleidenschaft gezogen worden sein, greift die private Haftpflichtversicherung – egal, ob der Brand durch Unachtsamkeit oder einen technischen Defekt verursacht
TIPP: Der betroffene Nachbar sollte den Schaden unbedingt seiner eigenen Hausrat- und/oder Wohngebäudeversicherung melden, da er darüber einen Anspruch auf die Neuwertentschädigung hat. Über die Haftpflicht des Verursachers hat er nur einen Zeitwertanspruch.