Die Fakten
Zwischen dem 01. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2029 sollen laut Klimaschutzprogramm 2030 alle gefördert werden, die ihr Eigenheim energetisch sanieren lassen. Konkret bedeutet das: Sie können laut Klimapaket 20 % der Sanierungskosten - auf drei Jahre verteilt - steuerlich geltend machen oder sich durch verschiedene Förderprogramme unterstützen lassen.
Steuerlich entlastet werden Sie beispielsweise bei Austausch von alter Heizung gegen neue Heizung oder von Dachfenster gegen Wärmeschutzfenster. Diese gelten als förderfähige Einzelmaßnahmen. Für eine komplette energetische Sanierung, gibt es wie vorher die Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dazu zählen zum Beispiel Heizungs- und Fenstertausch inklusive Dämmung etc..
Allerdings müssen Sie sich vorab entscheiden, welche Maßnahme Sie nutzen möchten. Denn die steuerlichen Vorteile durch das Klimapaket und die KfW-Förderung dürfen Sie nicht gleichzeitig in Anspruch nehmen. Ausgeglichen wird die steuerliche Benachteiligung der KfW-Förderung aber dadurch, dass die Fördersätze der Zuschüsse und Kredite der KfW in Zukunft um 10 % erhöht werden.
Um den Tausch von alten Ölheizungen gegen neuere Anlagen anzuschieben, gibt es im Zuge des Klimapakets eine Förderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Hier gibt es beispielsweise eine Austauschprämie, bei der 40 % der Kosten gedeckt werden sollen. Das ist wichtig, da ab 2026 der Einbau von Ölheizungen nicht mehr erlaubt werden soll, wenn eine klimafreundlichere Lösung möglich ist. Das Programm hat neben dem Klimaaspekt allerdings auch einen Vorteil für Ihr Portemonnaie: Durch eine energiesparende Sanierung werden Ihre Heizkosten nicht unerheblich gesenkt.
Welche Heizung fördert die KfW?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert bei einer Sanierung sowohl Heizungsanlagen, die sich erneuerbarer Energien bedienen, als auch Gasheizungen. Es werden zwar grundsätzlich auch Einzelmaßnahmen wie den Austausch der Heizung oder der Fenster bedacht, allerdings zielt die KfW-Förderung mehr auf komplette Sanierungen ab. Diese sind dafür gedacht, die Energiewerte von Gebäuden durch Solarthermen oder andere klimaschonende Anlagen insgesamt zu senken. Als Vergleichswerte dienen die Werte des sogenannten KfW-Effizienzhauses. Gerade für Gebäude, die an mehreren Stellen energetisch sanierbar sind, lohnt sich hier ein Blick in die zinsgünstigen Zuschuss- und Kreditangebote. Übrigens: Auch bei einer Sanierung in Eigenleistung lassen sich zumindest ein Teil der Materialkosten fördern.
Was bringt die BAFA-Förderung für Ihre neue Heizung?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (früher Bundesausfuhramt) fördert bei bestehenden Gebäuden zum einen Hybridheizungen, die entweder aus zwei erneuerbaren Energiequellen, sogenannte EE-Hybridheizungen, gespeist werden oder Gas-Hybridheizungen. Außerdem werden selbstverständlich auch Solarkollektor- und Biomasseanlagen gefördert. Zudem gibt es Unterstützung von der BAFA für den Einsatz effizienter Wärmepumpenanlagen und den Austausch von Ölheizungen. Eine Einschränkung gibt es allerdings: Bei einer bestehenden Austauschpflicht wird nicht gefördert.
Wie viel Förderung gibt es?
Bei der KfW hängt die Höhe der Förderung einer neuen Heizung vom Umfang der Sanierungsmaßnahmen ab. Eine neue Heizung als Einzelmaßnahme wird mit zehn Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst. Optimieren Sie hingegen im Rahmen einer Komplettsanierung die gesamte Anlage, werden satte 15 % der Kosten erstattet.
Konkret bedeutet das:
- Einzelmaßnahme: mindestens 300 Euro bis maximal 5.000 Euro
- Komplettsanierung: bis maximal 7.500 Euro
Wenn Sie Ihre neue Heizung über die BAFA finanzieren möchten, können Sie sich auf bis zu 45 % Erstattung der förderfähigen Kosten freuen.
Im Einzelnen heißt das:
- EE-Hybridheizung: bis zu 35%
- Gas-Hybridheizung: bis zu 30 %
- Gas-Brennwertheizung, die innerhalb von zwei Jahren zu einer Gas-Hybridheizung umgebaut wird: bis zu 20%
- Solarkollektoranlage: bis zu 30%
- Biomasseanlage: bis zu 35%
- Wärmepumpenanlage: bis zu 35%
- Austausch Ölheizung gegen Anlage, die ausschließlich erneuerbare Energie nutzt: bis zu 45%
- Austausch Ölheizung gegen Gas-Hybridheizung: bis zu 40%
Was kostet eine Energieberatung?
Sowohl BAFA als auch KfW fordern vor dem Zuschuss zur Heizung eine Überprüfung der Immobilie durch einen anerkannten Energieberater. Um Ihnen die Suche nach einem qualifizierten Experten auf diesem Gebiet zu erleichtern, gibt es eine Liste von Energieberatern, die von BAFA und KfW gleichermaßen empfohlen wird.
Die Kosten für eine Beratung richten sich nach Leistungsumfang und Größe der Immobilie. Ausgehend von einem Einfamilienhaus mit 150 Quadratmetern kann mit durchschnittlich 600 EUR gerechnet werden. Bei einem Mehrfamilienhaus mit drei Parteien erhöht sich der Satz auf circa 750 EUR . Bei Mietshäusern mit zehn Wohneinheiten können sich die Kosten auf 1.400 bis 1.600 EUR belaufen. Ob pauschal abgerechnet wird oder nach Stunden und Umfang, können Sie meistens mit dem Berater vor einer Begutachtung verhandeln.
Fazit:
Während die KfW durch Förderung hauptsächlich Heizungen im Rahmen einer energetischen Vollsanierung bezuschusst, macht es die BAFA einfach, die lediglich Einzelmaßnahmen ergreifen wollen. Eine Energieberatung ist allerdings in beiden Fällen notwendig. Auf eines sollten Sie in jedem Fall achten: Sie sollten erst den Antrag bewilligt bekommen und dann mit den Arbeiten beginnen. Eine nachträgliche Bewilligung ist nämlich nicht immer möglich. Um Ihr energetisch optimierte Eigenheim zu schützen, bietet es sich im Übrigen an, eine passende Wohngebäudeversicherung abzuschließen. So steht der staatlichen Förderung der neuen Heizung nichts mehr im Wege.