Die Gesetzeslage bei einem Haus zur Miete
Sie wollen ein Haus mieten? Wenn Sie schon mal eine Wohnung gemietet haben, dürften Ihnen eigentlich fast alles bekannt vorkommen. Das Mietrecht gilt nämlich sowohl für Häuser als auch für Wohnungen. Allerdings gibt es möglicherweise andere Fragen, wenn man ein Haus mieten möchte. Zum Beispiel: Wer mäht den Rasen? Wie werden die Nebenkosten berechnet? Wer zahlt bei Reparaturen? Gibt es einen Hausmeister? Wir beantworten diese und weitere Fragen.
Kündigungsrecht
Rein rechtlich besteht kein Unterschied darin, ob Sie eine Wohnung oder ein Haus mieten. Das heißt zum Beispiel, dass die Kündigungsregelungen gleich sind. Kündigungsgründe und -fristen werden in § 573 ff. BGB geregelt.
Wie bei einer Wohnung kann der Vermieter Eigenbedarf anmelden oder den Mieter mit einer Kündigungsfrist ordentlich kündigen. Eine Besonderheit gibt es: Wenn der Vermieter im gleichen Gebäude wohnt, steht ihm ein erleichtertes Kündigungsrecht zu. Dann benötigt er keine im Gesetz festgelegten Kündigungsgründe. In diesem Fall verlängert sich die Kündigungsfrist jedoch um drei Monate. Dafür muss der Vermieter im Kündigungsschreiben auf den Gebrauch dieser Regelung verweisen.
Haus gemietet, Eigentümer gewechselt! Was nun?
Wechselt der Eigentümer des Hauses während Sie das Haus gemietet haben, bleibt der Mietvertrag unverändert bestehen. Das gilt insbesondere für Nutzungsrechte und Pflichten. Sollte der neue Eigentümer eine Kündigung aussprechen wollen, gilt der gleiche gesetzliche Rahmen.
Haus gemietet: Was kann ich verändern, umbauen und gestalten?
Sie dürfen eigenhändig nichts grundlegend verändern und dazu- oder umbauen, denn im Gegensatz zum Eigenheim verhält sich ein Miethaus wie eine Mietwohnung. Sie sind in diesem Fall nicht der Eigentümer der Sache und haben weniger Freiheiten als dieser. Das gilt auch für den Garten.
Haus mieten: Der Mietvertrag
Wenn Sie ein Haus mieten wollen, müssen Sie den Hausmietvertrag gründlich studieren. Einer der wichtigsten Punkte ist die genaue Beschreibung des Mietobjektes. Achten Sie insbesondere auf die Anzahl, die Größe sowie die Ausstattung aller Räume und Nebengebäude. Als Nebengebäude gilt u. a. eine Werkstatt, eine Garage oder ein Gartenhaus.
Achten Sie im Mietvertrag auch auf Passagen, die die Nutzungsrechte und -pflichten enthalten. In vielen Fällen sind alle auf dem Grundstück enthaltenen Gebäude für den Mieter nutzbar. Der Vermieter kann aber auch einen Eigenanteil einbehalten.
Falls nichts anderes festgelegt ist, kann der Garten vom Mieter genutzt werden. Oftmals geht damit die Pflege des Gartens und der Grünfläche als Pflicht mit ein. Das gilt auch für Räumpflichten. Überprüfen Sie auch hier den Mietvertrag, um später Streit zu vermeiden.
Haus mieten und Räumpflichten
Weitere Kosten können entstehen, wenn etwa eine Firma für Anliegerpflichten wie etwa Fußwegreinigungen und Schneeräumen beauftragt wird. Das ist oftmals bei vermieteten Reihenhäusern der Fall. Sollte keine Firma für diese Tätigkeiten beauftragt sein, muss eine Vereinbarung schriftlich fixiert werden, damit der Mieter in die Pflicht kommt. Ohne eine solche Vereinbarung ist der Eigentümer zu diesen Tätigkeiten verpflichtet, weil er die Haftung dafür übernimmt. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Räum- und Streupflicht.
Nebenkosten für das gemietete Haus
Mieten Sie ein Haus, entstehen Ihnen im Vergleich zu einer Mietwohnung möglicherweise höhere Nebenkosten. Während bei Wohnungen Kostenpunkte wie Räumdienste oder die Grundsteuer auf viele Mietparteien umgelegt werden, stehen Sie beim gemieteten Haus allein da. Die umlagefähigen Kosten eines Einzelhauses entsprechen allerdings nicht denen eines Mehrfamilienhauses. So dürfte die Beleuchtung des Treppenhauses ebenso wenig eine Rolle spielen, wie die Treppenhausreinigung. Ein großer Teil der Nebenkosten wie Müllabfuhr, Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung richtet sich nach Verbrauch. Gibt es einen Hausmeisterdienst, dürfen die Kosten umgelegt werden, die der tatsächlichen Hausmeistertätigkeit entsprechen.
Die Mehrausgaben für Nebenkosten sind für ein gemietetes Haus übersichtlich. Mehr zu umlagefähigen Kosten erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Nebenkosten.
Unterscheiden kann sich der Zahlungszeitpunkt der Nebenkosten. Wird zum Beispiel ein Schornsteinfeger bestellt oder die Heizungsanlage gewartet, können die Zahlungen dafür direkt fällig sein. Der Mietvertrag sollte hier die Details regeln.
Die Lieferung von Heizöl, Pellets, Gas oder anderen Energieträgern muss sichergestellt werden, damit es im Haus wohlig warm bleibt. Meistens erledigt das der Vermieter, aber es kann sein, dass der Mieter sich darum kümmern muss. Auch hier regelt der Mietvertrag die Vereinbarung.
Der Mietvertrag regelt auch grundsätzlich, welche Nebenkosten als Umlage an den Vermieter und welche direkt an die Versorger geleistet werden müssen. Gehen Sie daher Schritt für Schritt durch den Vertrag und klären Sie alle unklaren Punkte mit dem Vermieter.
Diese Versicherungen sollten Sie haben, wenn Sie ein Haus mieten
Wie bei Wohnungen müssen Sie einen ausreichenden Versicherungsschutz mitbringen. Das sind die Privathaftpflichtversicherung und die Hausratsversicherung. Mit der Privathaftpflicht schützen Sie sich, wenn Sie Sachschäden an der Mietsache verursachen. Die Privathaftpflichtversicherung wehrt aber auch unberechtigte Forderungen an Sie ab.
Die Hausratsversicherung ist immer wichtig, um ihren Hausrat zu schützen. Dazu gehören auch die neuen schicken Gartenmöbel, die Sie sich jetzt in den Garten stellen können. Entstehen Schäden durch Unwetter oder Diebstahl, deckt die Hausratsversicherung je nach Tarif diese Kosten ab.
Wenn Sie ein Haus mieten, benötigen Sie keine Wohngebäudeversicherung und auch keine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Diese Versicherungen werden in der Regel von den Eigentümern abgeschlossen. Die Kosten dafür können aber auf die Mieter als Nebenkosten umgelegt werden.