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RATGEBER

Haftpflichtversicherung: Welche Schäden sind versichert?

Ein Missgeschick ist schnell passiert! Gut, dass die private Haftpflichtversicherung Sie vor Kosten durch Personen-, Sach- und Vermögensschäden schützt. Je nach Tarif auch bei Schäden an geliehenen Sachen, Mietsachschäden oder Schlüsselverlust.

Fußball durchbricht eine Glasscheibe – Scherben fliegen in alle Richtungen.

Ein missglückter Schuss – und schon wird aus dem Fußballspaß ein Haftpflichtfall. Gut, wenn die private Haftpflichtversicherung einspringt

Die Privathaftpflicht, Ihre finanzielle Rettungsweste

Ein Glas fällt vom Tisch, ein Fahrradfahrer übersieht einen Fußgänger – und schon ist der Schaden da. Doch wer zahlt eigentlich, wenn ein Missgeschick passiert? Genau hier springt die private Haftpflichtversicherung ein. Sie übernimmt die Kosten, wenn Menschen oder Dinge beschädigt werden. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Schäden eine Haftpflichtversicherung abdeckt und worauf Sie beim Vertrag achten sollten.

Was ist eine Privathaftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflichtversicherung (PHV) schützt Sie und Ihre Familie vor Forderungen aus Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Typische Beispiele sind Fahrradunfälle oder durch ein Missgeschick beschädigte Porzellanvasen. Die Versicherung zahlt dabei berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Eine Privathaftpflicht gilt als unverzichtbar: Sie kostet wenig, deckt aber teure Schäden im Alltag ab.

Die drei Schadensarten der PHV im Überblick

Die PHV deckt drei Schadensarten ab: Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Versichert sind Schäden, die Sie anderen versehentlich zufügen – an ihrer Gesundheit, ihrem Eigentum oder ihrem Vermögen. Warum diese Unterscheidung wichtig ist? Damit Sie wissen, welche Kosten Ihre Versicherung im Ernstfall übernimmt.

Personenschäden

Ein Personenschaden entsteht, wenn Sie jemanden verletzen oder gar den Tod verursachen. Typische Beispiele sind Unfälle, bei denen jemand ärztliche Versorgung oder Reha-Maßnahmen benötigt. In solchen Fällen übernimmt die Privathaftpflichtversicherung die Heilbehandlungskosten sowie mögliche Schmerzensgeldansprüche. Gerade Personenschäden können schnell sechs- bis siebenstellige Summen kosten.

Sachschäden

Unter Sachschäden versteht man die Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen. Ein klassisches Alltagsbeispiel ist ein versehentlich heruntergestoßenes Handy. Auch ein umgeworfenes Glas Rotwein, das einen teuren Teppich ruiniert, zählt als Sachschaden. Die PHV zahlt für Reparaturen oder ersetzt den Gegenstand zum Zeitwert.

Vermögensschäden

Vermögensschäden entstehen, wenn jemand durch Ihr Verschulden Geld verliert – ohne dass ein Gegenstand beschädigt oder jemand verletzt wird. Ein typisches Beispiel: Sie vergessen, einen wichtigen Brief weiterzuleiten, sodass jemand eine Zahlungsfrist verpasst und Mahngebühren zahlen muss. Auch in diesen Fällen springt die Privathaftpflichtversicherung ein, sofern die Schäden versichert sind.


Mit der GEV Versicherung sind Sie bei der Privathaftpflicht umfassend geschützt

Ob Personen-, Sach- oder Vermögensschäden – die GEV Privathaftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. So sind Sie und Ihre Familie finanziell abgesichert.

Privathaftpflichtversicherung
Ein Missgeschick kann schnell teuer werden. Die GEV Privathaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen und bietet:
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Die GEV bietet umfassenden Schutz für Sie und Ihr Eigentum: von der Wohngebäude- bis zur Ferienhausversicherung – alles aus einer Hand.

Was ist der Unterschied zur gesetzlichen Haftpflichtversicherung? 

Eine Haftpflichtversicherung ist nur in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Am bekanntesten ist die KFZ-Haftpflichtversicherung, die für alle Autofahrer verpflichtend ist. Für einige Berufe – etwa Ärzte, Anwälte oder Architekten – ist eine Berufshaftpflicht vorgeschrieben. Einige Bundesländer verlangen eine Tierhalterhaftpflicht – vor allem für bestimmte Hunderassen. Eine PHV ist sinnvoll, aber keine Pflichtversicherung. Schadensersatz ist hingegen gesetzlich vorgeschrieben – aber nicht automatisch versichert. Ohne Versicherung müssen Sie Schäden selbst zahlen. Mit PHV werden die Kosten jedoch übernommen.

Privathaftpflicht Schäden: Beispiele aus dem Alltag

Im täglichen Leben passieren schnell kleine und größere Missgeschicke, bei denen eine Privathaftpflichtversicherung viel Geld und Ärger sparen kann. Ein Handy fällt aus der Hand, ein Nachbar stürzt wegen eines losen Kabels – oft genügen Sekunden, um hohe Kosten zu verursachen.

Beispiel für Personenschaden: Fahrradunfall & Verletzungen im Straßenverkehr

Stellen Sie sich vor, Sie übersehen beim Abbiegen mit dem Fahrrad einen Fußgänger. Es kommt zum Zusammenstoß, und die verletzte Person benötigt ärztliche Behandlung. Die Haftpflichtversicherung übernimmt in diesem Fall Heilbehandlungs- und Reha-Kosten sowie Schmerzensgeldforderungen.

Beispiel für Sachschaden: Fremdes Eigentum geht kaputt

Ein Missgeschick beim Umzug oder ein unachtsamer Moment in der Wohnung – schon kann ein teures Gerät zu Bruch gehen. Müssen Sie für Reparatur oder Ersatz aufkommen, übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden. So sind Sie auch bei kleineren Unfällen im Alltag vor hohen Kosten geschützt.

Beispiel für Vermögensschaden: Verlust von Arbeitseinkommen

Ein befreundeter Handwerker hilft Ihnen bei einer Reparatur, rutscht jedoch auf nassem Boden aus und verletzt sich am Handgelenk. Er kann deshalb mehrere Wochen nicht arbeiten und muss geplante Aufträge absagen. Neben der Verletzung entsteht ein Vermögensschaden – denn er verliert Einkommen. Eine PHV kann den Einkommensverlust ersetzen, wenn der Tarif das abdeckt.

So melden Sie einen Schaden bei der Haftpflichtversicherung

Wenn es zu einem Schadensfall kommt, sollten Sie möglichst schnell Ihre Haftpflichtversicherung informieren. Mit den folgenden Schritten geht die Schadensmeldung schnell von der Hand:

  • Schaden dokumentieren: Halten Sie alle relevanten Informationen fest, z. B. Ort und Zeitpunkt des Vorfalls, Namen und Kontaktdaten möglicher Zeugen sowie Fotos vom Schaden.
  • Keine Schuldanerkennung: Gestehen Sie keine Schuld ein und machen Sie keine Zusagen – die Versicherung klärt die Haftungsfrage. Die Versicherung prüft die Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
  • Versicherung kontaktieren: Melden Sie den Schaden schnellstmöglich Ihrer Versicherung – telefonisch, online oder per E-Mail. Halten Sie Ihre Versicherungsnummer parat, um den Ablauf zu beschleunigen.
  • Dokumente einreichen: Reichen Sie alle vorhandenen Belege, Kostenvoranschläge oder Rechnungen vollständig bei Ihrer Versicherung ein. So kann der Fall schnell und reibungslos bearbeitet werden.

Durch eine zügige und vollständige Schadensmeldung stellen Sie sicher, dass die PHV den Fall korrekt prüfen kann. Das hilft dabei, die Regulierung zu beschleunigen, sodass die Versicherung bei berechtigten Ansprüchen den finanziellen Aufwand erstattet.

Wann zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht?

Trotz umfassendem Schutz gibt es Fälle, in denen die private Haftpflichtversicherung nicht zahlt. Dazu gehören unter anderem:

Schäden an sich selbst oder im eigenen Haushalt

Die Versicherung zahlt nur für Schäden an Dritten. Schäden an Ihrem eigenen Eigentum oder an mitversicherten Haushaltsmitgliedern sind ausgeschlossen.

Vorsätzliche Schäden und Straftaten

Wer absichtlich einen Schaden verursacht oder eine Straftat begeht, bleibt selbst haftbar. Die Haftpflicht greift nur bei unbeabsichtigten Vorfällen.

Schäden durch Kraftfahrzeuge

Für Unfälle mit dem Auto oder Motorrad ist ausschließlich die Kfz-Haftpflicht zuständig. Die private Haftpflicht übernimmt hier keine Kosten.

Berufliche oder gewerbliche Schäden

Schäden während der Arbeit, Selbstständigkeit oder freiberuflichen Tätigkeit sind nicht abgedeckt. Hierfür ist eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht nötig.

Vertragliche Ausschlüsse

Nicht jede Aktivität ist versichert. Extremsportarten, gefährliche Hobbys oder bestimmte Tierarten können ausgeschlossen sein. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich.

Falschangaben oder verspätete Meldung

Wer einen Schaden nicht rechtzeitig meldet, falsche Angaben macht oder fahrlässig handelt, riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes. Melden Sie Schäden daher sofort und vollständig.

Was sagen Gerichte zur privaten Haftpflichtversicherung?

Aufsichtspflicht der Eltern

Das Landgericht Coburg entschied am 21. August 2008 (Az. 33 S 66/08), dass Eltern nicht für einen Unfall ihres fast achtjährigen Sohnes haften, der mit seinem Fahrrad eine Autotür beschädigte. Das Gericht stellte fest, dass keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorlag, da das Kind bereits seit mehreren Jahren sicher Fahrrad fuhr.

Versicherungsschutz für vermietete Immobilien

Das Oberlandesgericht Bamberg entschied am 18. Juni 2008 (Az. 1 U 34/08), dass die private Haftpflichtversicherung keine Schäden abdeckt, die von vermieteten Immobilien des Versicherungsnehmers ausgehen. In dem Fall führte ein Wasserschaden in einer vermieteten Immobilie zu Kosten. Die Versicherung zahlte nicht, da sie nur selbst genutzte Immobilien abdeckt.

Haftung für Schäden durch Reit- und Zugtiere

Das Oberlandesgericht Dresden entschied am 13. Oktober 2016 (Az. 4 W 977/16), dass die private Haftpflichtversicherung Schäden durch Reit- und Zugtiere wie Esel nicht übernimmt. Esel und ähnliche Tiere gelten als pferdeähnlich und sind wegen des höheren Unfallrisikos daher nicht versichert. 

Fazit: Eine private Haftpflichtversicherung macht den Alltag sorgenfreier 

Mal eben das Handy eines Freundes fallen lassen mit dem Fahrrad ungünstig abbiegen – solche Situationen passieren schneller, als man denkt. Gerade dann ist es beruhigend, eine private Haftpflichtversicherung im Rücken zu haben. Sie übernimmt nicht nur die finanziellen Folgen berechtigter Schadensersatzforderungen, sondern schützt Sie auch vor unberechtigten Ansprüchen. Ob Personen-, Sach- oder Vermögensschäden: Eine gut gewählte Police bewahrt Sie vor teuren Überraschungen und gibt Ihnen das sichere Gefühl, im Alltag jederzeit abgesichert zu sein.

Häufige Fragen zum Thema Schadensarten in der Privathaftpflicht

Deckt meine Privathaftpflicht auch Schäden, die ich im Ausland verursache?

Viele Policen bieten einen zeitlich begrenzten Auslandsschutz – zum Beispiel für Urlaubsreisen oder kurzfristige Aufenthalte. Ob Ihre Versicherung Schäden weltweit oder nur in bestimmten Ländern übernimmt und wie lange dieser Schutz gilt, regeln die individuellen Vertragsbedingungen. Prüfen Sie daher vor Reiseantritt, ob Sie ausreichend abgesichert sind oder eine Erweiterung benötigen.

Braucht jeder Mitbewohner in einer Wohngemeinschaft eine eigene Privathaftpflichtversicherung?

In vielen Fällen können Paare oder Familienmitglieder gemeinsam versichert sein. Anders sieht es jedoch bei Wohngemeinschaften aus, in denen mehrere Personen ohne familiäre Bindung zusammenleben. Hier benötigt in der Regel jeder Mitbewohner einen eigenen Versicherungsvertrag, da nicht automatisch alle Personen eines Haushalts mitversichert sind. Schäden zwischen WG-Mitgliedern sind grundsätzlich nicht versichert.

Was passiert, wenn ich eine geliehene oder gemietete Sache beschädige?

Manche Tarife schließen geliehene oder gemietete Gegenstände aus, andere legen besondere Obergrenzen für solche Schäden fest. Leihen Sie sich ein seltenes Musikinstrument oder teures Werkzeug und beschädigen es, zahlt die Haftpflicht oft nur teilweise – oder gar nicht. Auch hier lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen, um die Deckung für geliehene Objekte zu prüfen.

 

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