Glasversicherung: Das leistet die Glasbruch-Versicherung
Glasbruch kann schnell und unerwartet passieren, egal ob es sich um Fenster, Türen oder Glasplatten handelt. Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen decken nur Schäden durch Sturm, Hagel oder Feuer ab. Die Glasversicherung bietet hingegen einen umfassenden Schutz, der weitere Schadensursachen miteinschließt. Mit einer Glasversicherung sind Sie somit gegen teure Glasbruchschäden umfassend abgesichert.
Fenster spiegeln den Charakter eines Hauses wieder. Im Schadenfall hilft die Glasversicherung.
Was ist eine Glasversicherung und was leistet sie?
Eine Glasversicherung deckt in der Regel Schäden an Glasflächen ab, die sich im Hausrat oder am Wohngebäude befinden. Dabei werden im privaten Umfeld typischerweise folgende Gläser abgesichert:
- Gebäudeglas: Dies umfasst z. B. Fenster, Glastüren, Wintergärten und andere feste Verglasungen in einem Gebäude.
- Mobiliarverglasung: Hierzu gehören z. B. Spiegel, Aquarien, Glasvitrinen, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind.
Eine Glasversicherung ersetzt nicht nur unmittelbare Schäden, sondern erstattet auch zusätzliche Kosten für Reparaturen und Notdienste. Zum Versicherungsumfang zählen auch Nachbesserungsarbeiten wie Anstriche, Malereien und der Ausbau von Markisen und Schutzgittern. Das macht die Glasbruchversicherung zu einem wichtigen Baustein Ihres Versicherungsschutzes.
Welche Arten von Glasversicherungen gibt es?
Die Glasversicherung gibt es in folgenden Ausführungen:
- Haushaltsglasversicherung: Schützt Glas in privaten Wohnungen und Häusern, darunter fest verbautes Glas wie Fenster oder bewegliche Möbelstücke wie Glasvitrinen.
- Gewerbliche Glasversicherung: Bietet umfassenden Schutz für Geschäftsräume und deckt große Glasflächen wie Schaufenster, Glastrennwände und andere wichtige Verglasungen ab.
- Sonderverglasungsversicherung: Deckt außergewöhnliche und oft teure Verglasungselemente wie Glasdächer, Lichtkuppeln und ähnliche Installationen ab.
Für Wohngebäude und Hausrat eignen sich Glasversicherungen als Zusatzmodul der jeweiligen Versicherungen.
Mit der GEV Versicherung schützen Sie Ihre Gläser kostengünstig
Mit unseren Glasbruch-Zusatzversicherungen für Wohngebäude- und Hausratversicherungen sind Sie bei Glasbruch umfassend abgesichert. Mit wenigen Euro mehr im Monat sichern Sie neben Elementarschäden weitere Glasgegenstände ab, zum Beispiel:
- Gebäude- und Mobiliarverglasung
- Künstlerisch bearbeitete Scheiben
- Glasscheiben von Aquarien und Terrarien
- Platten aus Glaskeramik inkl. Elektronik (z. B. Ceran- und Induktionskochfeld)
- Scheiben von Sonnenkollektoren, einschließlich Rahmen (z. B. bei Balkonkraftwerken)
Ist Glas bei Hausrat- und Wohngebäudeversicherung mitversichert?
Glas ist in Standard-Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen typischerweise nur unter bestimmten Bedingungen mitversichert. Schäden durch Leitungswasser, Feuer, Sturm oder Hagel sind beispielsweise in der Regel abgedeckt. Schäden, die durch andere Ursachen wie etwa Zugluft oder Vandalismus entstehen, fallen jedoch häufig nicht unter den Schutz dieser Versicherungen.
Eine Glas-Zusatzversicherung erweitert diesen Schutz erheblich. Sie deckt Glasbruchschäden ab, unabhängig von der Ursache, solange kein Vorsatz des Versicherungsnehmers vorliegt. Dadurch wird eine umfassendere Absicherung gegen die verschiedensten Risiken gewährleistet. Dieses Modul erweitert den Schutz der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bei Glasschäden beträchtlich.
Wann zahlt die Glasversicherung nicht?
Bei einer Glasversicherung ist grundsätzlich nur die Zerstörung von Gläsern abgesichert. Bei folgenden Schadensarten zahlt die Glasversicherung hingegen nicht:
- Abnutzung: Schäden, die durch allmählichen Verschleiß oder Alterung entstehen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
- Oberflächliche Schäden: Trübungen, Schrammen und Kratzer werden durch die Glasversicherung nicht reguliert.
- Höhere Gewalt: Glasschäden werden durch Ereignisse wie Erdbeben, inneren Unruhen oder Sturmfluten nicht ersetzt.
- Vorsätzliche Beschädigung: Schäden, die absichtlich vom Versicherten oder mit seiner Billigung verursacht werden, sind von der Deckung ausgenommen.
- Nicht abgesicherte Verwendungen: Schäden an Glas, das auf nicht vorgesehene Weisen verwendet wird, sind ebenfalls ausgeschlossen.
Bestimmte Formen von Glas, wie etwa Hohlgläser wie Trinkgläser, Handspiegel, Glühbirnen und Leuchtröhren werden ebenfalls nicht versichert. Das gilt auch für Bildschirme, Photovoltaik-Gläser oder Lampen aus Glas. Überprüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen, um alle zutreffenden Ausschlusskriterien im Detail zu erfahren.
Wann ist eine Glasversicherung sinnvoll?
Wenn Sie teure Glasfenster und kostspieliges Glasmobiliar besitzen, kann eine Glasversicherung sinnvoll für Sie sein. Sinnvoll ist diese Zusatzversicherung auch dann, wenn das Risiko von Glasbruch bei Ihnen höher ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn kleine Kinder im Haushalt leben oder Sie größere Haustiere besitzen.
Jede Wohnung und jedes Haus enthält Glasgegenstände, die im Schadensfall teuer zu ersetzen sind. Ermitteln Sie daher den Wert Ihrer Glasfenster, Glastüren und Glasmöbel. Mit einer Glas-Zusatzversicherung können Sie diese Schadenssumme einfach, umfassend und günstig absichern.
Fazit: Eine Glasversicherung ist gerade bei teuren Gläsern und Fenstern sinnvoll
Eine Glasversicherung erweist sich als besonders wertvoll, wenn Sie in Ihrem Zuhause teure Glasstrukturen, Glastüren oder Spezialverglasungen haben. Der finanzielle Aufwand für die Reparatur oder den Ersatz von Glas kann erheblich sein. Das gilt insbesondere für hochwertige oder spezialisierte Glasarten. Mit einer Glasversicherung sichern Sie sich gegen unerwartete Kosten bei Glasbruch ab und vermeiden so finanzielle Belastungen.
Häufige Fragen zum Thema Glasversicherung
Was kann mit einer Glasversicherung versichert werden?
Bei einer Glasversicherung wird typischerweise Mobiliar- und Gebäudeverglasung versichert. Zur Mobiliarverglasung zählt dabei:
- Stand-, Wand- und Schrankspiegel
- Glastische und Glasabdeckungen für Schränke, Vitrinen und Bilder
- Glasscheiben an Backöfen und Mikrowellen
- Duschkabinen
- Kunstverglasungen
- Glastische im Außenbereich
- Glaskeramik-Kochflächen
- Aquarien und Terrarien
Zur Gebäudeverglasung zählen:
- Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Brüstungen, Balkonen, Wänden und Dächern
- Verglasungen von Wintergärten, Terrassen, Veranden und Loggias
- Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff
- Kunstverglasungen an Außenfenstern
Überprüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen für alle Informationen im Detail.
Welche zusätzlichen Kosten werden von einer Glasversicherung abgedeckt?
Eine Glasversicherung deckt nicht nur den Ersatz der beschädigten Glasflächen ab, sondern übernimmt auch zusätzliche Kosten wie Reparaturen, Notdienste, Entsorgung und Nachbesserungsarbeiten. Dazu gehören beispielsweise Anstriche, Malereien und der Ausbau von Markisen oder Schutzgittern.
Sind auch künstlerisch bearbeitete Glasscheiben durch die Glasversicherung abgedeckt?
Ja, künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, wie sie häufig in dekorativen Fenstern oder Spiegeln vorkommen, sind in der Regel durch die Glasversicherung abgedeckt. Es ist jedoch ratsam, die genauen Bedingungen Ihrer Police zu überprüfen, um sicherzustellen, dass solche speziellen Glaselemente im Versicherungsschutz enthalten sind.