Immer weniger Ölheizungen
Zwar sinkt die Zahl der Ölheizungsanlagen seit Jahren kontinuierlich, da viele Haushalte auf Gas oder andere Heizmethoden umsteigen. Dennoch zeigt die Vielzahl der nach wie vor genutzten Ölheizungen, dass eine komplette Umstellung noch viele Jahre dauern wird.
Wofür Gewässerschadenhaftpflichtversicherung?
Wer eine Ölheizung inklusive Tank oder andere gewässerschädliche Stoffe auf seinem Grundstück lagert, ist mit einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung optimal abgesichert.
Denn falls Öl oder andere Schadstoffe auslaufen und Erde, Grundwasser, Flüsse oder Seen verseucht werden, kann das für den Betreiber der Heizungsanlage kostspielig werden. Mit dem richtigen Versicherungsschutz sind Personen-, Sach- oder Vermögensschäden und deren mittelbaren und unmittelbaren Folgen, hiermit abgedeckt.
Wer braucht eine Gewässerschadenhaftpflicht?
Liegt die Immobilie in einem oder an einem Trinkwasserschutzgebiet oder nahe einem Fluss bzw. See, ist eine Öltankversicherung – wie eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung auch genannt wird – ein Muss.
Laut Wasserhaushaltsgesetz können Eigentümer von Öltanks für einen Schaden an diesem voll haftbar gemacht werden – auch, wenn der Tank regelmäßig überprüft wird und kein Verschulden nachgewiesen werden kann.
Was ist durch die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abgesichert?
Die Gewässerhaftpflichtversicherung deckt die biologische, chemische und physikalische Veränderung der biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers ab. Mitversichert sind unter anderem
- Rettungskosten, auch erfolglose
- Allmählichkeitsschäden an unbewegten Sachen des Versicherungsnehmers und
- Gutachterkosten auf Anweisung des Versicherers.
Unter Allmählichkeitsschäden versteht man Sachschäden, die unbemerkt und über einen längeren Zeitraum entstehen und dadurch meist hohe Kosten verursachen.
Wann kommt die Gewässerschadenhaftpflicht nicht für die entstandenen Schäden auf?
Für gewerblich genutzte Anlagen benötigen Sie einen umfangreicheren Schutz.
Außerdem: Eine Haftpflichtversicherung weist immer unberechtigte Ansprüche, die gegen Sie als den Versicherungsnehmer geltend gemacht werden, zurück. Dies bedeutet im Umkehrschluss: Die Versicherung kommt nur für berechtigte Ansprüche auf.
Wann reicht eine Privathaftpflichtversicherung?
Das hängt davon ab, wie groß der Öltank ist, wo sich der Öltank befindet und ob das Haus selbst bewohnt wird. Bei kleineren Tanks ist das Gewässerschadenrisiko unter Umständen in der Privathaftpflicht mit abgesichert.
Bei der GEV ist dies in allen neuen Tarifen der Privathaftpflicht für über- und unterirdische Öltanks mit dem Fassungsvermögen
- bis 5.000 Liter (Smart-Tarif)
- bis 10.000 Litern (Top-Tarif) und
- über 10.000 (Max-Tarif) der Fall.
In diesen Fällen muss keine separate Gewässerschadenhaftpflicht abgeschlossen werden.