Pool im Garten – Das neue Normal in Corona-Zeiten
Wer ein privates Schwimmbecken im eigenen Garten hat, ist unabhängig von Öffnungszeiten, Eintrittsgeldern und Anfahrtswegen. Seit Beginn der Corona-Pandemie sind noch weitere Kaufgründe für Gartenpools dazugekommen: Freibäder blieben zunächst geschlossen und auch nach der Wiedereröffnung waren viele Menschen skeptisch, was die gesundheitlichen Risiken in öffentlichen Bädern betrifft. Die Lösung für viele: Ein eigener Pool im Garten. Was früher als mondän galt, ist heute durchaus machbar. Sogar für kleinere Gärten gibt es passende Schwimmbecken.
Diese Punkte sollten Sie bei der Planung eines Gartenpools bedenken
Bevor Sie Ihren Garten mit Pool versehen, sollten Sie sich online schlaumachen. Zum Thema Gartenpool gibt es mittlerweile viele hilfreiche Vergleiche, Bewertungen und Testberichte. Um in die Materie einzusteigen ist dieser Weg ideal.
Folgende Punkte müssen Sie dann nach und nach entscheiden:
- Welches Budget steht zur Verfügung (Anschaffungskosten und Betriebskosten kalkulieren)
- Größe und Form des Gartenpool
- Gartenpool online oder im stationären Handel kaufen
- Gartenpool nach Maß oder von der Stange
- Pool selber bauen/aufstellen oder bauen/aufstellen lassen
- Freistehender oder versenkter Pool
- Material: Stahlwandpool, Holzbecken, Edelstahlpool oder…?
- Heizung ja oder nein
- Wahl des Standorts
- Wahl des Untergrunds: Rasen, Sand, Platten oder Unterkonstruktion?
Rechte und Pflichten – Rechtsfragen rund um den Gartenpool
Aber halt! Bevor der Badespaß im eigenen Gartenpool beginnen kann gibt es noch einiges zu bedenken. Nicht nur Planung, Kauf und Bau bzw. Aufstellen sind wichtig – auch welche Rechte und Pflichten Poolbesitzer haben.
Brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Gartenpool?
Ob Sie für Ihr geplantes Swimmingpool-Projekt eine Baugenehmigung brauchen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In den jeweiligen Landesbauordnungen finden Sie dazu detaillierte Angaben. Wichtig: Informieren Sie sich am besten immer direkt bei Ihrer örtlichen Behörde. Generell lässt sich aber sagen, dass ein Gartenpool mit bis zu 50 m³ Volumen in fast allen Ländern ohne Baugenehmigung gebaut werden darf. In vielen Bundesländern gilt das sogar für Pools bis 100 m³.
Aber auch wenn Sie in Ihrem Fall keine Baugenehmigung benötigen – eine Baumeldung und Baufertigmeldung für Ihren Pool müssen Sie trotzdem bei Ihrem zuständigen Bauamt einreichen. Die Baumeldung umfasst in der Regel eine Bauplanzeichnung sowie Fotos des Grundstücks. Über das Bauamt erhalten Sie auch wichtige Informationen zu den notwendigen Abständen zur Grundstücksgrenze. Zur fachgerechten Wasserentsorgung berät das Bauamt ebenfalls.
Verkehrssicherungspflicht: Gartenpool kindersicher machen
Wenn Sie einen Swimmingpool besitzen oder ein Grundstück mit Pool gemietet haben, sind Sie verkehrssicherungspflichtig. Sie müssen also für die Sicherheit der Personen sorgen, die sich um oder an Ihrem Gartenpool aufhalten. Bei den Personen geht es vor allem um Schutzbedürftige: Kinder, insbesondere Kleinkinder und andere Personen, die die von dem Wasser ausgehende Gefahr nicht richtig einschätzen können. Das Gleiche gilt für Gartenteiche, Regentonnen und alle anderen potenziellen Gefahrenquellen auf dem von Ihnen bewohnten Grundstück. Kommen Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nach und es passiert dadurch ein Unfall, können Sie für Verletzungen und Todesfälle haftbar gemacht werden: Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen, oder sogar Strafverfahren können auf Sie zukommen.
Aufsichtspflicht
Dem entgegen steht jedoch die Aufsichtspflicht. Gerade Kleinkinder bedürfen zu ihrem Schutz einer ständigen Aufsicht. Eine einheitliche Rechtsprechung hinsichtlich Abwägung zwischen Verkehrssicherungspflicht und Aufsichtspflicht bei Gartenpool-Unfällen gibt es nicht. Als Gartenpool-Besitzer also die Verkehrssicherungspflicht vernachlässigen und sich stattdessen auf die Aufsichtspflicht berufen? Eine denkbar schlechte Idee.
Sicherungspflicht
Aber wie muss ein privates Schwimmbecken genau abgesichert sein? Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass die Sicherungspflicht für Ihren Gartenpool auch dann besteht, wenn Sie keine Kinder haben und auch keinen Kinderbesuch erwarten. Denn Kinder können auch ohne Befugnis Ihr Grundstück betreten und im Pool zu Schaden kommen. Darum ist es zunächst generell sinnvoll, Ihren Garten wirksam vor unerlaubtem Zutritt zu schützen – sei es durch Zäune, Gitter, dichte Bepflanzungen oder andere Vorrichtungen. Ist das nicht möglich, muss die Wasseroberfläche ertrinkungssicher abgedeckt sein. Pool-Abdeckungen gibt es in verschiedenen Varianten, zum Beispiel als am Boden fixierte Sicherheitsplanen oder feste Schiebeabdeckungen aus Kunststoff.
Was außerdem hilft, Kinderunfälle am Gartenpool zu vermeiden:
Schon beim Bau des Pools auf rutschfeste Umrandung achten. Leitern und Rutschen demontieren, wenn der Pool nicht benutzt wird – das erschwert den Zugang zum Wasser. Spielzeug lockt Kinder an. Daher herumliegendes Spielzeug wie Poolnudeln, Eimer, Bälle nach der Benutzung am Schwimmbecken rasch wegräumen und sicher verstauen. Pool-Regeln aufstellen, wie etwa „Nicht rennen“, „Nicht alleine zum Pool gehen“, „Keine Gegenstände in den Pool werfen“.
Gartenpool immer der Versicherung melden
Egal für welche Gartenpool-Variante Sie sich entscheiden – informieren Sie Ihren Versicherer über die Anschaffung bzw. die Veränderung an Ihrem Grundstück. Legen Sie der Nachricht Fotos und eventuell auch eine Skizze von Pool und Garten bei. So kann er abschätzen, ob und wie Ihr Schwimmbecken durch den bestehenden Versicherungsvertrag geschützt ist. Möglicherweise kann der Versicherungsvertrag dann durch einen Zusatz entsprechend erweitert werden.
Warum ist auch eine Haftpflichtversicherung für Poolbesitzer wichtig?
Eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder haben. Schnell können hohe Kosten entstehen, wenn Sie jemandem einen Schaden zugefügt haben.
Als Gartenpoolbesitzer nehmen Sie zusätzliche Risiken auf sich, denn ein Schwimmbecken im Garten stellt eine Gefahrenquelle für Mensch und Tier, aber auch für Sachen dar. Traurig aber wahr: trotz aller Sicherungsmaßnahmen ertrinken immer wieder Kinder und auch Haustiere in privaten Schwimmbecken.
Ansprüche des Geschädigten wie Schadensersatz, Schmerzensgeld oder sogar lebenslange Rentenzahlungen können durch eine private Haftpflichtversicherung übernommen werden. Allerdings nur, wenn Sie Mieter sind, oder als Hauseigentümer Ihre Immobilie selbst bewohnen. Besitzen Sie eine vermietete Immobilie, greift für Sie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
In beiden Fällen gilt aber: Haben Sie einen Schaden durch grob fahrlässiges Handeln verursacht, kommt die Haftpflichtversicherungen unter Umständen nicht für den Schaden auf.
Diese Schäden können durch einen Gartenpool verursacht werden:
- Personenschäden: Personen verletzten sich bei der Benutzung Ihres Pools oder kommen durch Ertrinken zum Tod.
- Sachschäden: Ihr Gartenpool läuft aus und verursacht Schäden an einer Sache, zum Beispiel an der Terrasse des Nachbarhauses.
- Mietsachschäden: Durch Ihren Pool wird ein Schaden an Ihrer Mietwohnung ausgelöst.
- Vermögensfolgeschäden: Einer Person entsteht ein finanzieller Nachteil durch einen Sach- oder Personenschaden in Zusammenhang mit Ihrem Gartenpool. Das können zum Beispiel Einkommenseinbußen oder medizinische Behandlungskosten sein.