Förderbank KfW unterstützt Barrierfreiheit
Die KfW gehört zu den führenden Förderbanken der Welt. Ihr Ziel und ihre Aufgabe ist es, die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Lebensbedingungen zu verbessern. Ob Neubau, Existenzgründung, Ausbildung oder eben auch der Umbau eines bestehenden Gebäudes, die KfW fördert ganz unterschiedliche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Lesen Sie hierzu auch unseren Ratgeberbeitrag „Förderung für Haussanierung! Aber wo und wie?“.
Wachsender Bedarf an altersgerechtem Wohnraum
Einer Studie der KfW zufolge wächst der Bedarf an altersgerechtem Wohnraum von heute 3 Millionen Haushalten auf 3,7 Millionen Haushalten im Jahr 2035. Doch nur 560.000 Wohnungen sind nach Schätzung der KfW aktuell barrierearm.
Um Anreize für mehr altersgerechten Wohnraum zu schaffen und Barrieren zu reduzieren, hat die KfW bereits 2014 die Förderprogramme KfW 455 (Investitionszuschuss) und KfW 159 (Förderkredit) „Altersgerecht Umbauen“ für Bestandsimmobilien aufgesetzt. Mit diesen Fördermaßnahmen wurden im Zeitraum von 2014 bis 2018 insgesamt 190.000 Wohnungen umgebaut. Unfallvermeidung und die Erhaltung der selbstständigen Alltagsbewältigung standen hierbei im Fokus.
Hauptsächlich richtet sich das Programm "Altersgerecht Umbauen" an Senioren, da sie natürlich den größten Bedarf haben, ihr Wohnumfeld entsprechend anzupassen und zu sanieren. Zwei Aspekte spielen hier eine Rolle: Entweder ist der Umbau bereits aus gesundheitlichen Gründen notwendig oder die Umgestaltung erfolgt vorausschauend, um im Alter keinen Umbaustress zu haben.
Mehr Lebensqualität durch weniger Barrieren
Oftmals reichen schon kleine Veränderungen, um das eigenständige Leben in den eigenen vier Wänden zu erleichtern. Das kann beispielsweise ein niedrigerer Arbeitsplatz zum Sitzen in der Küche sein, automatische Rollläden oder Lampen mit Bewegungsmeldern. Aber auch größere Maßnahmen, wie der Umbau zu einem barrierefreien Badezimmer, können die Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden erhalten.
Für die richtige und sinnvolle Planung sollte man sich von Fachleuten beraten lassen, die sich mit altersgerechten Umbaumaßnahmen auskennen. Sie wissen, worauf es ankommt, was hilfreich ist und wo es finanzielle Unterstützung gibt.
Wo das vor Ort ist bzw. wer zuständig ist, erfährt man auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung. Wird man dort nicht fündig, kann man auch bei der Gemeinde, der Kranken- bzw. Pflegekasse, karitativen Organisationen, Vereinen, den Trägern von Altenheimen, Pflegediensten oder Senioren-Angeboten nachfragen.
Planen Sie größere Umbaumaßnahmen wie die Komplettsanierung einer Bestandsimmobilie oder aufwendige Umbauten nach den Kriterien für ein altersgerechtes Zuhause, braucht man Architekten und Handwerker, die sich mit der Materie auskennen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie eine Förderung der KfW in Anspruch nehmen wollen. Dafür müssen bestimmte technische Standards und DIN-Normen, wie zum Beispiel die DIN 18040 für barrierefreies Bauen, erfüllt werden. Mehr Informationen und Experten zum Thema altersgerechtes Wohnen finden Sie hier:
- Bundesarchitektenkammer
- Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima
- Barrierefrei.de
Steht die Planung für den Umbau zu einer altersgerechten Wohnung, sind die Kostenvoranschläge von den Handwerksbetrieben und Fachfirmen einzuholen. Denn: Nur wenn aus den Angeboten klar hervorgeht, dass die Umbaumaßnahmen dem Kriterienkatalog der KfW entsprechen und das Investitionsvolumen feststeht, können Fördermittel beantragt werden.
Was fördert die KfW?
Im Alter kann schon die kleinste Schwelle zu einem großen Hindernis werden. Daher sind auch der Abbau von Stolperfallen und der altersgerechte Umbau von Badezimmern und Sanitärräumen die häufigsten Maßnahmen.
So fördert die KfW mit ihren Programmen Barrierereduzierung - Investitionszuschuss (KfW 455B) und Altersgerecht Umbauen Kredit (KfW 159) beispielsweise die folgenden Maßnahmen zum Abbau von Barrieren. Sie können sowohl einzeln umgesetzt als auch kombiniert werden.
- Umbau oder Anlegen von barrierefreien Wegen zu Gebäuden und Stellplätzen, z. B. für Rollatoren und Rollstühlen, sowie sonstige Wohnumfeldmaßnahmen
- barrierefreie Eingangsbereiche und Wohnungszugänge sowie Windfänge und Vordächer als Wetterschutz
- Überwindung von Treppen und Stufen durch Einbau oder Verbesserung von Aufzugsanlagen, Rampen, Handläufe, Treppen oder Hebelifte
- Umgestaltung der Raumaufteilung und Schwellenabbau, z. B. durch Verbreiterung von Türdurchgängen oder Änderung des Raumzuschnitts von Wohn- und Schlafräumen, Fluren und Küchen
- Badumbau mit z. B. bodenebenen Duschen, rutschhemmendem Belag und Duschklappsitzen sowie ggf. Schaffung von ausreichend Bewegungsfreiheit für gehandicapte Personen
- Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag durch Assistenzsysteme oder Smarthomeanwendungen wie z. B. Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen, Rollläden, Fenster, Beleuchtung und Heizung oder auch der Einbau von Not-, Ruf- und Unterstützungssystemen
- Schaffung von barrierearmen Gemeinschaftsräumen durch Um- oder Anbau zum Beispiel in Mehrgenerationenhäusern
Werden bestimmte Maßnahmen kombiniert, die eine Wohnung insgesamt barrierefrei machen, so ist der KfW-Standard „altersgerechtes Haus“ erfüllt. Dafür gibt es eine etwas höhere Förderung im Vergleich zur Umsetzung nur einzelner Maßnahmen. Um den Standard „altersgerechtes Haus“ zu erreichen, müssen Zugang, Wohn- und Schlafzimmer, Küche, Bad und Bedienelemente wie beispielsweise für Türen und Lichtschalter altersgerecht sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind altersgerechte Umbaumaßnahmen von Ferienimmobilien, gewerblich genutzte Laden- und Büroflächen, auch wenn sie im eigenen Haus sind, sowie Umbaumaßnahmen in Alten- und Pflegeimmobilien.
Welche Arten von Förderung gibt es?
Wer sein Haus oder seine Wohnung altersgerecht umbauen möchte, kann zwischen einem zinsvergünstigten Darlehen (KfW-Programm 159) oder einem Investitionszuschuss (KfW-Programm 455) wählen. Beide Förderungen sind jedoch nicht gleichzeitig möglich. Voraussetzung für die Fördermittelgewährung ist die Durchführung der Maßnahmen durch Fachunternehmen.
Planen Sie über den Umbau für ein altersgerechtes Wohnen hinaus weitere Baumaßnahmen, wie zum Beispiel eine energetische Sanierung, dann können Sie die Umbaumaßnahmen unter Umständen mit verschiedenen anderen Förderungen kombinieren – und Sie erhalten zusätzliche Fördermittel. Lesen Sie hierzu auch unseren Ratgeber „Förderung für Haussanierung! Aber wo und wie?“.
Altersgerecht Umbauen – Kreditprogramm 159
In diesem Programm gewährt die KfW einen Förderkredit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit mit einer Auszahlung von 100 Prozent. Dabei zählt die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung. Förderungsfähig sind sämtliche Bau- und Baunebenkosten, also auch Planungsleistungen.
Die Laufzeit des Darlehens beträgt mindestens vier, höchstens aber 30 Jahre. Die Anfangsjahre sind dabei tilgungsfrei. Bei Laufzeiten bis zehn Jahre sind dies ein oder zwei tilgungsfreie Jahre, bei Laufzeiten bis 30 Jahre bis zu fünf Jahre. Die Zinsfestschreibung beträgt fünf oder zehn Jahre. Die KfW-Darlehen müssen über die Hausbank beantragt werden. Der Kredit kann in einer Summe oder auch in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten nach der Zusage abgerufen werden.
Das Darlehen ist sowohl als Annuitätendarlehen als auch als endfälliges Darlehen möglich. Der aktuelle Zinssatz liegt bei 0,78 Prozent pro Jahr (Stand 21.09.2020).
Für die Beantragung des KfW-Darlehens benötigen Sie einen Finanzierungspartner. Wichtig ist, dass Sie vor Beginn der Arbeiten bzw. vor dem Kauf der Immobilie mit dem Geldinstitut, z. B. Ihrer Hausbank, sprechen. Der Kreditvertrag wird mit dem Finanzierungspartner geschlossen und dieser beantragt den Förderkredit für den Umbau. Liegt die Fördermittelzusage der KfW für den altersgerechten Umbau vor, können die Bauarbeiten starten bzw. die Immobilie erworben werden.
KfW- Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“
Als Alternative zum Darlehen gewährt die KfW auch Investitionszuschüsse. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Umfang der Maßnahmen zur Barrierereduzierung (Einzelmaßnahmen oder Standard Altersgerechtes Haus) und der förderfähigen Investitionskosten von mindestens 2.000 Euro pro Antrag bis maximal 50.000 Euro pro Wohnung.
Für Einzelmaßnahmen gibt es Zuschüsse bis zu 5.000 Euro, das sind maximal 10 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu 50.000 Euro. Wird durch den Umbau der KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“ vollständig erreicht, liegt der Zuschuss bei bis zu 6.250 Euro oder maximal 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten von bis zu 50.000 Euro.
Wichtig zu wissen: Den Zuschuss 455 der KfW erhalten Sie erst nach Abschluss der Baumaßnahmen, wenn die Rechnungen eingereicht sind und eine Bestätigung des mit dem Umbau beauftragten Unternehmens vorliegt.
Wer kann die Förderung beantragen?
Ob selbstnutzender Hauseigentümer oder Besitzer einer Eigentumswohnung, Vermieter oder Mieter, jede Privatperson, die ihre Wohnung altersgerecht umbauen möchte, kann von der KfW-Förderung nach den Programmen „Altersgerecht umbauen“ 159 und 455 profitieren. Das Alter der Antragsteller spielt dabei keine Rolle. Und wird eine gerade frisch altersgerecht sanierte Immobilie nach der Fertigstellung zum Beispiel von einem Bauträger erworben, gewährt die KfW ebenfalls Darlehen und Zuschüsse.
Übrigens: Die Förderung wird unabhängig von der Höhe des Einkommens oder der Größe der betreffenden Immobilie gewährt.
Wichtig für Mieter: Bauliche Veränderungen wie z. B. eine Badsanierung müssen mit dem Vermieter abgestimmt werden. Als Mieter hat man keinen rechtlichen Anspruch auf einen altersgerechten Umbau, außer es liegt ein berechtigtes Interesse vor, z. B. wenn ohne Veränderungen der Alltag in der Wohnung nicht mehr bewältigt werden kann.
Genehmigt der Eigentümer die Umbaumaßnahmen, kann er jedoch zusätzlich eine Kaution für den Rückbau beim Auszug verlangen. Sinnvollen Umbaumaßnahmen wird ein Vermieter jedoch in der Regel zustimmen und sich eventuell sogar an den Kosten beteiligen. Denn eine altersgerechte Wohnung erhöht den Wert seiner Immobilie. Wichtig dabei ist, alle Eckpunkte der Umbaumaßnahme schriftlich in einem von beiden Parteien unterschriebenen Vertrag festzuhalten.
Wo gibt es weitere Förderungen?
Neben der KfW-Förderung stehen für die seniorengerechte Wohnraumanpassung auch eine ganze Reihe weiterer Fördertöpfe zur Verfügung. So gibt es in jedem Bundesland spezielle Förderprogramme. Und auch die Landkreise und Kommunen fördern barrierereduzierende Umbaumaßnahmen. Ansprechpartner sind hier die Rathäuser und Landratsämter, Wohnberatungsstellen, Sozialreferate oder Seniorenbeiräte.
Darüber hinaus unterstützen Kranken- und Pflegekassen Umbau-Maßnahmen, wenn eine Beeinträchtigung oder die Einstufung des Bewohners in einen Pflegegrad vorliegen. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übernehmen die Kosten für notwendige Umbauten nach Arbeits- und Wegeunfällen oder beruflich bedingten Krankheiten.
Und wenn Sie mehr Informationen über barrierefrei wohnen und altersgerecht umbauen sowie deren Förderungen suchen, empfehlen wir Ihnen die folgenden Internetseiten:
- www.pflege.de
- www.barrierefrei.de
- www.online-wohn-beratung.de
- www.foerderdatenbank.de
- www.foerderdata.de
- www.baufoerderer.de