gev wohngebäudeversicherung

RATGEBER

Der passende Versicherungsschutz für Ferienhaus und Ferienwohnung

Ferienimmobilien liegen voll im Trend. Für eigene Auszeiten, als Vermietungsobjekt oder Wertanlage: Es gibt viele gute Gründe für den Erwerb einer Ferienunterkunft. Je weiter diese vom Wohnort entfernt liegt, desto schwieriger lassen sich Gefahren im Blick behalten oder Schäden rechtzeitig entdecken. Der passende Versicherungsschutz für Ferienhaus und Ferienwohnung geht auf diese Besonderheiten ein.

Familie mit zwei kleinen Kinder geht in der Abenddämmerung nach dem Abendessen Hand in Hand spazieren. Sie gehen auf ihr Ferienhaus zu, in dem sie einen schönen Familienurlaub verbringen. Das schönes Ferienhaus sollte gut versichert sein. Zum Beispiel bei der GEV.

Ferienhäuser und Ferienwohnungen sind ein zweites Zuhause. Umso wichtiger ist es, Ferienhaus oder -wohnung gut und richtig zu versichern. Dann steht dem Familienspaziergang in der Abenddämmerung nichts im Wege.

 

Der spezielle Versicherungsbedarf von Ferienimmobilien

Ferienhäuser sind manchmal unbewohnt und geradezu einladend für Einbrecher. Unentdeckt bleibende Schäden können sich unbemerkt ausbreiten. Wechselnde Bewohnerinnen und Bewohner erschweren die Ermittlung von Schadenursachen. Und eine naturnahe Lage birgt ein gewisses Risiko für Naturgefahren. All das wirkt sich auf den Versicherungsschutz und den Versicherungsbeitrag aus. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei der Absicherung Ihrer Ferienimmobilie achten sollten. Und welche Vorteile Ihnen unsere Ferienhausversicherung bietet.

 

Versicherungsschutz für Wohngebäude und Hausrat auch für Ferienhäuser und Ferienwohnungen

Ein Ferienhaus benötigt wie alle Wohngebäude einen Versicherungsschutz gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Auch der Hausrat in Ferienhaus und Ferienwohnung sollte mit einer Hausratversicherung gegen Feuer-, Leitungswasser, Sturm/Hagel- und Einbruchdiebstahlschäden abgesichert sein.

Die Besonderheit von Ferienimmobilien im Vergleich zu einem Hauptwohnsitz ist, dass sie oft nicht durchgehend bewohnt sind. Dadurch werden Schäden möglicherweise erst spät entdeckt und Maßnahmen zur Schadenminderung verspätet oder gar nicht eingeleitet. Bei einem Rohrbruch drohen Folgeschäden mit immensen Kosten. Aus einem kleinen Kabelbrand kann unbemerkt ein größeres Feuer werden. Und treiben Diebe ihr Unwesen, steigt für unbewohnte Immobilien das Einbruchdiebstahlrisiko. In den meisten Produkten der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gilt daher ein unbewohnt sein oft schon ab 60 oder 90 Tagen als eine meldepflichtige Gefahrerhöhung. Eine versäumte Meldung kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Für Ferienimmobilien empfehlen wir eine längere Zeitspanne von 180 Tagen abzusichern. Außerdem sollten die Kosten bei Fehlalarmen von Rauch- oder Gasmeldern im Versicherungsschutz enthalten sein.

Ferienimmobilien rechnen sich als Kapitalanlage erst, wenn sie gut die Hälfte des Jahres vermietet werden. Im Schadenfall können jedoch Mieteinnahmen ausfallen. Der Versicherungsschutz sollte den Mietausfall und die Mehrkosten für eine Ersatzunterkunft sowie Reisekosten zum Versicherungsort im Schadenfall umfassen.

 

Haftpflichtversicherungsschutz für Ferienimmobilien

Immobilien, Grundstücke und dazugehörige Gehwege zählen zum Verantwortungsbereich des Immobilieneigentümers. Das gilt auch für Ferienimmobilien. Wer ein Ferienobjekt nicht ausschließlich selbst nutzt, haftet für Schäden, die zum Beispiel Mietern oder Besuchern im Gebäude oder auf dem Grundstück entstehen. Versicherungsschutz bietet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Ausschließlich selbstgenutzte Immobilien sind in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

Auch Ferienwohnungen benötigen einen Haftpflichtversicherungsschutz. Die Absicherung erfolgt über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der Eigentümergemeinschaft.

Achten Sie darauf, dass auch Baumaßnahmen und bei Bedarf Gewässerschäden durch Öltanks im Keller in Ihrem Haftpflichtversicherungsschutz mitversichert sind.

 

Optimale Ergänzungen zum Versicherungsschutz der Ferienimmobilie

Ein Tipp gilt für alle Versicherungsprodukte: Der Einschluss grob fahrlässig herbeigeführter Schäden ist mittlerweile Standard und sollte auch in den Versicherungsprodukten fürs Ferienobjekt enthalten sein.

Je nach Bedarf und Lage der Ferienimmobilie kann ein erweiterter Versicherungsschutz für Elementarschäden wie Überschwemmungen, Erdbeben, Schneedruck oder Lawinen an Gebäude und Hausrat sinnvoll sein. Die Gebäude- und Mobiliarverglasung der Ferienimmobilie lässt sich zudem über eine Glasversicherung gegen Bruchschäden absichern.

Für viele kleine und große Ärgernisse rund um Haus und Wohnung gibt es Zusatzangebote für den Versicherungsschutz: Schädlingsbekämpfung, Entfernung von Wespen-, Hornissen oder Bienennestern oder zum Beispiel die Kosten für den Schlüsseldienst im Notfall. Gerade wenn Sie als Ferienobjektbesitzer nicht schnell zur Stelle sein können, lohnen sich solche Zusatzleistungen. Deshalb können Sie diese zum Beispiel auch in unserer Ferienhausversicherung einschließen.

 

Unsere Versicherungslösung für Ferienimmobilien: Die Ferienhausversicherung schützt Urlaubsträume

Als Spezialversicherer für Immobilien bieten wir passgenaue Versicherungslösungen rund ums Wohnen und Bauen. Deshalb haben wir auch für den besonderen Versicherungsbedarf von Ferienimmobilien ein ideales Versicherungsprodukt entwickelt: die Ferienhausversicherung.

Ferienobjekte sind nicht so leicht versicherbar. Gefahrerhöhungen durch Lage, Nutzung oder vorübergehendem unbewohnt sein führen zu Risikoausschlüssen, Beitragszuschlägen oder sogar Ablehnung der Versicherer. Für eine möglichst lückenlose Absicherung von Gebäude, Hausrat und Haftpflicht sind meist mehrere Versicherungsprodukte erforderlich. Mit unserer Ferienhausversicherung haben Eigentümerinnen und Eigentümer von Ferienobjekten im Inland nun die Möglichkeit, ihr Feriendomizil gezielt absichern.

Im Produktpaket enthalten sind die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung mit einem besonders starken Leistungsumfang. Auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kann in den Versicherungsschutz integriert werden. Weitere Zusatzmodule wie Elementarschutz, Glasschutz oder Soforthilfe sind ebenso auswählbar.

Ob Ferienhaus oder Ferienwohnung: Der Versicherungsschutz für Ferienobjekte umfasst genau die Leistungen, die Sie benötigen. Alle Information sind online verfügbar und auch den Betrag können Sie gleich berechnen. Hier geht´s direkt zum Online-Rechner der Ferienhausversicherung.

Übrigens wurde unsere Ferienhausversicherung (auch bekannt als „Ferienhauskonzept“) 2020 vom Deutschen Institut für Servicequalität als „Versicherungsprodukt des Jahres“ ausgezeichnet.

 

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