Das Fahrrad ist ein praktischer Begleiter in der Stadt und auf dem Land
Fahrradfahren erfreut sich höchster Beliebtheit. Als flexibles und umweltfreundliches Fortbewegungsmittel bietet das Fahrrad viele Vorteile, die seit Pandemiebeginn nochmal zu einer deutlichen Nutzungszunahme führten. Neue Velorouten im Pop-up-Format ploppten in urbanen Verkehrsräumen auf. Gestiegene Nachfrage und unterbrochene Lieferketten machen das Fahrrad kostbarer denn je.
Wie schütze ich mein Fahrrad am besten vor Diebstahl?
Jedes Schloss ist zu knacken. Zeit, Sichtschutz und Werkzeug entscheiden über den Erfolg eines Fahrraddiebstahls. Das Ziel muss also sein, es der Diebin oder dem Dieb so schwer wie möglich zu machen.
Darauf sollten Sie beim Kauf eines Fahrradschloss achten:
- Stahlbügelschlösser – am besten quadratisch – gelten zwar als sperrig in der Handhabung, halten Bolzenschneidern dafür sehr gut Stand.
- Auch Faltschlösser erhalten eine Empfehlung. Sie nähern sich in der Flexibilität dem Kettenschloss an und in der Sicherheit dem Stahlbügelschloss.
- Beide Schlossarten kombiniert sind ideal, um den Aufwand des Fahrraddiebstahls so hoch und damit unattraktiv wie möglich zu machen.
- Je dicker der Stahl, desto schwieriger wird es für die Flex. Ein Hohes Gewicht gilt bei einem Fahrradschloss als Qualitätsmerkmal.
- Ein Materialmix beim Fahrradschloss kann eine zusätzliche Hürde für Diebe sein, wenn unterschiedliches Werkzeug erforderlich wird.
- Der Verriegelungsmechanismus sollte sicher vor Schloss-Picking (einer Entriegelungstechnik ohne Werkzeug) sein.
- Manche Hersteller vergeben Sicherheitsstufen, die auf der Produktverpackung zu finden sind. Je höher, desto besser der Diebstahlschutz.
Diese Empfehlungen beziehen sich auf den Sicherheitsaspekt des Fahrradschlosses. Darüber hinaus gibt es Unterschiede beim Schadstoffgehalt des Materials, der Verarbeitung und Handhabung sowie der Halterung am Rahmen. Am besten lassen Sie sich in einem Fachhandel beraten. Denn beim Fahrradschloss spart man definitiv an der falschen Stelle.
Fahrrad gestohlen – welche Versicherung zahlt
Ein Fahrraddiebstahl ist ärgerlich, passiert allerdings mehr als etwa 300.000-mal im Jahr allein in Deutschland. In Städten schlagen Fahrraddiebe häufiger zu. Zum Fahrradkauf sollte der Versicherungsschutz am besten gleich überprüft und angepasst werden.
Fahrraddiebstahlschutz in der Hausratversicherung
Das Fahrrad zählt zum Hausrat und muss für den Versicherungsschutz in der Versicherungssumme berücksichtigt sein. Bei einem Einbruchdiebstahl in den verschlossenen Keller oder Haus und Wohnung werden dann auch entwendete Fahrräder ersetzt. Da der Hausrat zum Neuwert versichert ist, zahlt die Versicherung den Neupreis der Wiederbeschaffung eines Fahrrads gleicher Art und Güte.
Die allermeisten Fahrraddiebstähle finden nicht in verschlossenen Räumen statt, sondern während der Nutzung des Fahrrads. Wird das Fahrrad im öffentlichen Raum oder auf privaten Grundstücken abgestellt und gestohlen, handelt es sich um einen „einfachen Diebstahl“. Damit die Versicherung zahlt, bedarf es eines besonderen Einschlusses in der Hausratversicherung.
Der Zusatzbeitrag für den Fahrradschutz richtet sich nach der Höhe der Mitversicherung, meist 1-2% der Versicherungssumme. Entschädigt wird ebenfalls der Neuwert bei der Wiederbeschaffung des Fahrrads.
Sind E-Bikes oder Pedelecs auch versichert?
Grundsätzlich sind auch E-Bikes und Pedelecs in der Hausratversicherung oder speziell über den Fahrradzusatz mitversichert. In der Versicherungssumme müssen sie entsprechend berücksichtigt werden.
Der Zusatzschutz für Fahrraddiebstahl ist anteilig zur Versicherungssumme begrenzt. Übersteigt der Preis des E-Bikes oder Pedelecs die anteilige Versicherungssumme, sollte eine separate Fahrradversicherung abgeschlossen werden.
Fahrradanhänger und Kindersitz – ist auch Zubehör mitversichert?
Beim Einbruchdiebstahl am Versicherungsort ist das Zubehör zum Fahrrad ohnehin als Hausrat mitversichert.
Besteht ein zusätzlicher Einschluss für Fahrraddiebstahl, ist auch darüber alles fest am Fahrrad angebaute Zubehör mitversichert: Kindersitz, Fahrradkorb, Fahrradanhänger, Trinkflaschenhalter, etc. Ein wichtiger Hinweis: Die Anschaffungskosten müssen in der Versicherungssumme berücksichtigt werden, denn diese gilt als Entschädigungsobergrenze. Je nach Vertrag kann auch nur eine anteilige Entschädigung für Fahrradzubehör vorgesehen sein.
Wichtiger Hinweis: Gestohlenes Fahrradzubehör ist nur in Verbindung mit dem Fahrraddiebstahl versichert und nicht, wenn es einzeln vom Fahrrad gestohlen wird.
Wann zahlt die Versicherung bei Zusatzeinschluss des Fahrraddiebstahls?
Damit die Versicherung zahlt, muss das Fahrrad mit einem geeigneten und eigenständigen Schloss gegen den Diebstahl gesichert gewesen sein. Ein am Fahrrad vorhandenes Rahmenschloss reicht dafür nicht aus.
Je nach Vereinbarung ist der Fahrraddiebstahl rund um die Uhr oder nur zu bestimmten Zeiten abgesichert. Hier lohnt sich ein Blick in den Vertrag. Ältere Versicherungsverträge enthalten mitunter eine zeitliche Begrenzung für Diebstähle zwischen 6 und 22 Uhr. Ist das Fahrrad nachts noch in Gebrauch und steht beispielsweise vorm Kino, ist der Fahrraddiebstahl hingegen auch versichert.
Wer sein Fahrrad zuhause über Nacht draußen anschließt, sollte den Versicherungsschutz überprüfen und bei Bedarf anpassen.
Gut zu wissen: Ist ein gemeinschaftlicher Fahrradabstellraum vorhanden, besteht für den Versicherungsschutz die Verpflichtung, das Fahrrad dort abzustellen und ebenfalls mit einem Fahrradschloss zu sichern.
Das Fahrrad ist gestohlen, was ist zu tun?
Haben Fahrraddiebe trotz aller Sicherungsvorkehrungen erfolgreich zugeschlagen, ist der Schreck groß. Für den Fall der Fälle sind Sie am besten vorbereitet:
- Bewahren Sie den Kaufbeleg und Unterlagen des Herstellers inklusive Rahmennummer griffbereit auf.
- Auch die Belege zum Fahrradzubehör sollten vorhanden sein.
- Marke, Farbe, Ausstattung und Zustand des Fahrrads können Sie gut per Foto dokumentieren.
Mit diesen Dokumenten können Sie nun den Diebstahl mit Angabe von Zeitspanne und Ort unverzüglich der Polizei und dem Versicherer melden.
Wenn das Fahrrad innerhalb von drei Wochen nachdem es als gestohlen gemeldet wurde nicht wiederaufgetaucht ist, muss erneut eine Meldung an den Versicherer erfolgen. Dann wird die Entschädigungsleistung fällig. Manche Versicherer fordern vorab eine Bescheinigung des Fundbüros an.
Findet das Fahrrad später und womöglich nach einer Neuanschaffung zurück zum Eigentümer, gehört es dem Versicherer und muss diesem ausgehändigt werden.
Fazit: Die Versicherung des Fahrrads gegen Diebstahl lohnt sich
Unsere Empfehlung für einen guten Versicherungsschutz lautet: Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes sollten bei Tag und Nacht versichert sein und zum Neuwert entschädigt werden.
Fest installiertes Zubehör wie Fahrradanhänger sollten mitversichert sein.
Für die meisten Fahrräder reicht eine Mitversicherung über die Hausratversicherung aus.
Rundum sicher mit dem Fahrrad unterwegs sind Sie mit einem Fahrradhelm. Wir wünschen allzeit gute Fahrradfahrt!