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Efeuschäden beim Nachbarn: Wer haftet?

Kletterpflanzen sehen schön aus und spenden Schatten. Allerdings dringen ihre Wurzeln in die Hauswand und den Putz ein – mit teuren Folgeschäden. Erfahren Sie hier, wer bei Efeuschäden haftet.

Wer haftet für Schäden durch Efeu? Eigentümer müssen sich kümmern.

Kletterpflanzen sind sehr schön und auch sehr gut fürs Wohnklima. Sie kühlen im Sommer und wärmen im Winter. Aber sie können leider Schäden verursachen.

 

Kletterpflanzen schön & schädlich

Kletterpflanzen wie Efeu oder Wilder Wein sind besonders im Sommer eine Augenweide. Doch diese Pflanzen verursachen auch Schäden an Hauswand, Fassade, und sogar dem Putz. Die Beseitigung dieser Schäden geht schnell ins Geld und wirft die Frage auf: Wer haftet bei Efeuschäden? Wie lassen sich Efeuschäden am eigenen und am Nachbarhaus vermeiden? Und springt die Versicherung ein, wenn Schäden durch Efeu entstehen? Wir erklären, worauf Sie beim Thema Efeuschäden achten sollten und beantworten die wichtigsten Fragen zur Versicherung und Prävention.

 

Wer haftet für Schäden durch Efeu?

Grundsätzlich haftet der Eigentümer, dessen Efeu die Schäden verursacht. Sind die Wurzeln des Efeus auf dem Grundstück des Eigentümers, ist dieser für die Beseitigung der Schäden verantwortlich. Das regelt unter anderem § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Voraussetzung dafür ist, dass der Geschädigte nachweisen kann, dass der Efeu für die Schäden verantwortlich ist und keine Verjährung besteht. Der betroffene Eigentümer kann bei Überwuchs jedoch in den meisten Fällen einen Beseitigungsanspruch stellen.

 

Verjährung: Erlischt der Beseitigungsanspruch bei Efeu?

Das hängt davon ab, ob der Efeuwuchs über Jahre hinweg geduldet worden ist oder nicht. § 195 des BGB setzt die regelmäßige Verjährungsfrist dabei auf drei Jahre. Diese Frist beginnt an dem Tag, an dem der geschädigte Eigentümer Kenntnis von der Beeinträchtigung erlangt hat. § 1004 des BGB regelt hierbei den Anspruch auf Beseitigung. Dazu soll eine angemessene Frist zur Beseitigung, zum Beispiel zwei Wochen, gegeben werden. Erfolgt die Beseitigung des Efeus nicht innerhalb der Frist, kann der geschädigte Besitzer eine Entfernung in Auftrag geben.

 

So vermeiden Sie, dass der Efeu zum Nachbarn gelangt

Wenn Sie sich an Ihrem Grundstück am Efeu erfreuen möchten, können Sie ihn mit folgenden Schritten absichern:

  • Schneiden Sie ihn zurück: Insbesondere an der Grundstücksgrenze verhindern Sie durch Zurückschneiden, dass die Kletterpflanze über die Grenze gelangt.
  • Verwenden Sie Barrieren: Zäune oder Wände aus Metall oder Kunststoff entlang der Grundstücksgrenze helfen dabei, das Wachstum von Kletterpflanzen zu kontrollieren.
  • Installieren Sie Wurzelsperren: Diese in der Erde angebrachten Folien verhindern effektiv, dass sich Kletterpflanzen unkontrolliert ausbreiten.

Wenn Sie den Efeu komplett entfernen möchten, müssen Sie diesen an den Wurzeln packen. Entfernen Sie alle Wurzeln und achten Sie auch darauf, dass keine Wurzelstücke im Erdreich bleiben: Anderenfalls kehrt der Efeu nach einiger Zeit wieder zurück.

 

Gibt es Versicherungen für Schäden von Kletterpflanzen wie Efeu?

Schäden von Kletterpflanzen wie Efeu sind in der Regel nicht versichert. Wohngebäudeversicherungen decken etwa Sturm- oder Feuerschäden ab, aber keine Schäden, die durch Kletterpflanzen entstehen. Entsteht am Nachbargebäude ein Schaden durch Efeu, kann jedoch in einigen Fällen die Privathaftpflichtversicherung einspringen. Das hängt von den konkreten Versicherungsbedingungen ab. Wir empfehlen daher, die Konditionen Ihres Vertrags zu überprüfen und Ihren Versicherer zu fragen, ob ein Versicherungsschutz besteht.

 

Oberlandesgericht-Urteil zum Gebäudeschaden durch Efeu

Im Beschluss des OLG Hamm vom 03.06.2022 (Az. 20 U 173/22) wurde entschieden, dass Schäden an einem Gebäude durch Efeu, der durch einen Sturm abgerissen wurde, nicht von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass der Efeu darin nicht als versicherte Sache gilt. Außerdem hat der Sturm nicht direkt auf den Schaden eingewirkt, sondern primär den Efeu aus der Wand gerissen. Dadurch entfällt auch der Versicherungsschutz für Aufräumkosten von Kletterpflanzen wie Efeu.

 

Fazit: Bei Schäden durch Efeu am Nachbarhaus haftet der Verursacher

Bei Efeu gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Viele Versicherungen regulieren nämlich den allmählichen Schaden durch Kletterpflanzen wie Efeu nicht. Es haftet dabei immer der Verursacher von Schäden für die volle Schadenssumme. In diesem Fall ist es derjenige, von dessen Grundstück die Pflanze kommt. Daher sollten Sie frühzeitig Maßnahmen zur Kontrolle der Kletterpflanzen ergreifen. Der Kontakt zu Ihren Nachbarn ist ebenfalls wichtig, wenn Sie bemerken, dass Ihr Efeu sich ausbreitet. Wenn Sie hingegen sehen, dass die nachbarschaftliche Kletterpflanze auf Ihr Grundstück übergreift, sollten Sie ebenfalls umgehend das Gespräch mit Ihrem Nachbarn suchen. Geben Sie Ihrem Nachbarn eine ausreichende Frist zur Beseitigung des Efeus auf Ihrem Grundstück. Verstreicht diese, dürfen Sie selbst Hand anlegen oder die Beseitigung auf Ihrem eigenen Grundstück in Auftrag geben.

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