Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec
Meist wird als Oberbegriff von Fahrrädern, die mit einem Elektromotor unterstützt werden, der Begriff „E-Bike“ genutzt. Dies ist aber nicht korrekt. Die meisten auf dem Markt zu findenden elektrisch angetrieben Fahrräder sind nämlich Pedelecs (Pedal Electric Cycles). Ein Pedelec unterstützt den Fahrer beim Fahrradfahren mit einem Elektromotor bis maximal 250 Watt. Diese Unterstützung erfolgt während des Tretens und nur bis zu einer Geschwindigkeit bis 25 km/h. Der Grad der Unterstützung kann sogar individuell eingestellt werden.
Ein echtes E-Bike hingegen wird eigenständig mit Motor bewegt, d. h. Sie müssen nicht zusätzlich in die Pedale treten um voran zu kommen, so wie beim Pedelec. Wichtig: Aus rechtlicher Sicht ist ein E-Bike kein Fahrrad, sondern ein Kraftrad. Deshalb gelten auch für ein E-Bike andere Regeln, als für ein Fahrrad.
Zum Fahren eines Pedelecs benötigt man – im Gegensatz zum E-Bike – keine Fahrerlaubnis, da es sich um ein Fahrrad handelt (§ 1 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz). Pedelecs müssen nicht zugelassen werden, benötigen keine Versicherungskennzeichen und haben keine Helmpflicht.
Mehr Regeln beim Nutzen von E-Bikes und S-Pedelecs
Neben den E-Bikes gibt es auch sogenannte S-Pedelecs. Diese schnellen Pedelecs (auch S-Klasse genannt) gehören nicht mehr zu der Klasse der Fahrräder, sondern zu Kleinkrafträdern. Zwar muss auch bei ihnen das Fahren mit den Pedalen unterstützt werden, diese Motorunterstützung wird aber erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Dies bedeutet: Um ein S-Pedelec zu fahren, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. Sie müssen einen geeigneten Schutzhelm tragen, und Betriebserlaubnis sowie Versicherungskennzeichen sind erforderlich. Sie dürfen mit einem S-Pedelec nicht auf Radwegen fahren, auch wenn diese mit dem einem Schild „für Mofa freigegeben“ gekennzeichnet sind.
Anders sieht es bei E-Bikes aus: Diese dürfen Sie auf Fahrradwegen mit dem Zusatzschild „Mofa frei“ fahren. Aber auch E-Bikes dürfen erst ab 16 Jahren gefahren werden. Auch hier besteht die Helm- und Versicherungskennzeichenpflicht. Außerdem ist eine Fahrerlaubnis notwendig (Führerschein Klasse AM ab einer Motorleistung von 1.000 Watt).
Dürfen Kinder Pedelecs nutzen?
Wie bereits erwähnt, dürfen S-Pedelecs und E-Bikes erst ab 16 Jahren mit entsprechender Fahrerlaubnis gefahren werden. Anders bei der Nutzung von „normalen“ Pedelecs. Diese dürfen wie Fahrräder genutzt werden. Es gibt also keine Altersbeschränkung. Allerdings empfiehlt es sich, die Leistungsstärke zu Beginn zu drosseln, damit die Kinder nicht gleich mit 25 km/h im Straßenverkehr fahren. Viele Experten sind auch der Ansicht, dass Pedelecs frühestens mit 14 Jahren gefahren werden sollten, da dann die Jugendlichen die Geschwindigkeiten besser einschätzen können. Der Umgang mit den Pedelecs sollte geübt werden. Außerdem sollte den Eltern bewusst sein, dass ein Pedelec in der Regel sechs Mal mehr kostet als ein Kinderfahrrad.
Was ist ein E-Scooter?
Unter E-Scooter werden in der Regel Elektro-Roller gefasst. Dies ist etwas verwirrend, da auch E-Mopeds als E-Scooter bezeichnet werden. Daher: Im weiteren Textverlauf sind immer Elektro-Roller gemeint. Für das Fahren von Elektro-Rollern müssen Sie keine Fahrerlaubnis haben, da sie höchstens 20 km/h und damit sogar langsamer als die meisten Fahrräder sind. Deshalb besteht auch keine Helmpflicht. Allerdings benötigen Sie eine Betriebserlaubnis sowie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Versicherungsplakette sollten Sie sichtbar am E-Scooter anbringen. werden muss. Wie beim Mofa erhalten Sie dies von einem Kfz-Versicherer.
E-Scooter dürfen auf Fahrradwegen fahren. E-Scoouter dürfen Sie mit 14 Jahren fahren.
Und wenn ein Unfall passiert?
Wenn Sie im Straßenverkehr unterwegs ist, können Sie sich und andere gefährden. Deshalb besteht für Verkehrsteilnehmer unter Umständen eine Versicherungspflicht.
Grundsätzlich müssen Sie für Schäden aufkommen, die Dritten gegenüber entstehen. Dies ist gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Wenn Sie mit Ihrem Pedelec beispielsweise jemanden anfahren und verletzen, müssen Sie für den Schaden aufkommen. Hier käme Ihre private Haftpflichtversicherung Schaden verursachenden Pedelec-Fahrers oder Pedelic-Fahrerin auf. Eine private Haftpflichtversicherung ist allerdings keine Pflichtversicherung. Es empfiehlt sich aber immer ein solcher Versicherungsschutz, da Schadenersatzansprüche von Geschädigten teuer werden können.
Wenn Sie mit einem S-Pedelec, E-Bike oder E-Scooter einen Unfall verursachen, müssen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die dann für den entstandenen Schaden aufkommt.
Bei einem Diebstahl eines Pedelecs ersetzt die Hausratversicherung den Schaden, sofern ein solcher Schutz vorhanden ist. Hier empfiehlt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Denn nicht immer sind Pedelecs im Leistungsumfang enthalten. Bei der GEV Grundeigentümer-Versicherung besteht für Fahrräder, Pedelecs, E-Bikes und Fahrradanhänger ein Rund-um-die-Uhr-Schutz gegen Diebstahl bis zu 1 % der Versicherungssumme. Dieser Schutz kann durch ein zusätzliches Modul sogar auf bis zu 30 % der Versicherungssumme erhöht werden.
S-Pedelecs und E-Scooter sind über die Kasko-Versicherung gegen Diebstahl versichert.