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RATGEBER

Brandschaden durch Nachbarn: Wer haftet und wer zahlt?

Wenn die Nachbarn einen Brandschaden verursachen, ergeben sich Fragen. Zum Beispiel: Wer haftet in solchen Fällen? Ist das versichert? Wenn ja, bei welcher Versicherung? Erfahren Sie hier, wie Sie abgesichert sind und worauf Sie achten sollten.

Gartenparty mit Gitarre und Lagerfeuer. Den Funkenflug beachtet niemand.

Gute Laune, Gesang und Gitarrenmusik. Die fröhliche Gartenparty am Lagerfreuer geht bis spät in die Nacht. Leider übersehen alle den Funkenflug des Lagerfeuers.

 

Brandschaden durch Nachbarn

Ein Brandschaden durch den Nachbarn kann in Sekundenschnelle einen großen Schaden verursachen. Ob ein Funke vom Grill Ihren Designer-Gartenstuhl beschädigt oder ein Kabelbrand auf Ihr Haus übergreift – die Frage nach Haftung und Kostenübernahme bleibt. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer bei einem Brandschaden durch Nachbarn haftet und welche Versicherungen im Schadensfall zuständig sind.

 

Wer haftet und zahlt bei Brandschäden?

Grundsätzlich gilt: Der Verursacher eines Brandschadens ist laut § 823 BGB haftbar. Dies bedeutet, dass Ihr Nachbar für den entstandenen Schaden aufkommen muss, wenn er den Brand vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. In der Praxis ist die Haftungsfrage jedoch nicht immer eindeutig. Folgende Szenarien sind möglich:

  • Nachweisbares Verschulden des Nachbarn: In diesem Fall haftet der Nachbar für den Schaden.
  • Kein eindeutiges Verschulden: Hier kann der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch greifen.
  • Technischer Defekt: Die Haftung ist von den Umständen abhängig und muss im Einzelfall geprüft werden.

Beachten Sie, dass auch ohne Verschulden eine Haftung auf Grundlage des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs bestehen kann. Das aktuellste Urteil zu übergreifendem Brand OLG Hamm (Az.: 24 U 113/12) hat dies bekräftigt. Die Summe wird dabei so festgelegt, als hätte der Schaden nicht stattgefunden. Das führt in der Regel zu einem Schadensausgleich in Höhe des Zeitwerts.

Was bedeutet  das für mich und war für den Nachbarn?

Wenn ein Verschulden des Nachbarn nicht eindeutig festgestellt werden kann, greift oft der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch. Dies bedeutet, dass der Besitzer des Grundstücks, von dem das Feuer ausging, in der Regel zum Schadenersatz verpflichtet ist, auch wenn ihm kein direktes Verschulden nachgewiesen werden kann. Grundlage hierfür ist § 906 Absatz 2 Satz 2 BGB.

 

Diese Versicherungen sind bei Brandschäden durch Nachbarn zuständig

Je nach Art des Schadens regulieren unterschiedliche Versicherungen den Brandschaden:

Üblicherweise reguliert der Sachversicherer (Wohngebäude-/Hausratversicherung) in Höhe des Neuwerts und nimmt dann den Verursacher (z.B. den Nachbarn bzw. dessen Privathaftpflicht) in Höhe des Zeitwerts in Regress.


Unser Versicherungsjurist Christoph König über Neuwert vs. Zeitwert

Der Vorteil der Gebäude- und der Hausratversicherung ist es, dass der Sachversicherer den Neuwert zu ersetzten hat. Der Nachbar ist nach § 249 BGB zur Herstellung des Zustands verpflichtet, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Oftmals entsteht durch die Reparatur oder Neuanschaffung beim Geschädigten eine Wertverbesserung für welche der Schädiger nicht aufkommen muss. Eine solche Wertverbesserung entsteht beispielsweise nach der Instandsetzung einer vor dem Ereignis bereits in die Jahre gekommenen Fassade. Es werden dann Abzüge neu für alt vorgenommen, wenn sich durch die Reparatur oder Neuanschaffung die Nutzungsdauer verlängert. Dies ist auch bei Hausrat der Fall, wenn der beschädigte Gegenstand nicht mehr neu, sondern schon teilweise abgenutzt war. Hat ein Gegenstand eine Nutzungsdauer von 10 Jahren und war dieser unmittelbar vor dem Ereignis bereits 5 Jahre in Benutzung, so werden die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten um 50% gekürzt. Der Geschädigte versteht das oft nicht und hat dann den Eindruck, dass er teilweise auf Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten sitzen bleibt. In der Praxis ist es daher so, dass regelmäßig der Sachversicherer den Neuwert reguliert und dann den Schadenverursacher in Höhe des Zeitwerts in Regress nimmt. Wesentlicher Vorteil für den Geschädigten ist es dann auch, dass er sich nicht mit dem Nachbarn streiten muss. Das ist dann dem Sachversicherer überlassen.

 

Wann zahlt die Versicherung bei einem Brand nicht?

Versicherungen können die Zahlung bei einem Brand ganz oder teilweise verweigern, wenn der Versicherungsnehmer den Brand grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt oder eine vertragliche Obliegenheit verletzt hat. Dies kann der Fall sein, wenn beispielsweise Sicherheitsvorschriften missachtet wurden oder der Brand absichtlich gelegt wurde. Auch bei Unterversicherung, also wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des versicherten Objekts, kann die Leistung gekürzt werden. Es ist daher wichtig, den Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, um im Schadensfall vollständig abgesichert zu sein.

 

Was tun nach dem Brand?

Auch nach einem Brand ist schnelles und besonnenes Handeln gefragt:

  1. Dokumentieren Sie  den Schaden ausführlich mit Fotos und Notizen.
  2. Informieren Sie unverzüglich Ihre Versicherung und den Vermieter bei Mietwohnungen.
  3. Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen und Rechnungen auf.

Weitere Informationen zum richtigen Verhalten nach einem Brand finden Sie in unserem Ratgeber „Handeln nach einem Haus- und Wohnungsbrand“.

Präventionsmaßnahmen finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber „Brandgefahren-Vorbeugung“.

 

Fazit: Bei Brandschäden durch Nachbarn ist eine Sachversicherung Gold wert

Brandschäden durch Nachbarn können schnell zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Eine umfassende Wohngebäude- und Hausratversicherung erweist sich daher als besonders wertvoll. Der große Vorteil der Sachversicherung gegenüber dem Schadensersatzrecht durch die Haftpflichtversicherung ist, dass der Neuwertschaden und nicht der Zeitwertschaden (nach Abzügen neu für alt) ersetzt wird. Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Versicherungsschutz und passen Sie ihn bei Bedarf an.

 

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