gev wohngebäudeversicherung

RATGEBER

Bautrend Energieeffizienz

Rechtliche Anforderungen, Gebäudestandards und Fördermöglichkeiten

Vierter Teil unserer Themenreihe Bautrends: Dieses Mal geht es um Energieeffizienz beim Hausbau. Darf man oder muss man energieeffizient bauen? Was unterscheidet Typen von Energiesparhäusern voneinander und was bringt das Klimapaket der Bundesregierung?

Der Energieausweis ist ein wichtiger Hinweis auf den Zustand eines Gebäudes hinsichtlich der Energieeffizienz. Er dokumentiert die Energieeffizienzklasse Ihres Hauses.

Energieeffizientes Bauen ist eine Notwendigkeit für Klima und Umwelt. Mit einem Energieausweis, der seit 2009 verpflichtend ist, wird der Energiebedarf eines Hause berechnet.

Warum energieeffizient bauen?

Eigentlich ist es ganz einfach: Energie sparen bedeutet Geld sparen, Ressourcen und Umwelt schonen. Planung und Bau eines energieeffizienten Hauses sind natürlich durch höhere Anfangsinvestitionen geprägt als das Errichten einer einfachen Holzhütte.

Ist das Gebäude jedoch fertiggestellt, wird für das Wohnen Energie benötigt: An erster Stelle steht beim häuslichen Energiekonsum die Wärmeversorgung durch Heizen, gefolgt von der Warmwasserbereitung. Laut Bundesumweltministerium machen diese beiden Positionen fast 90 Prozent des Energieverbrauchs eines privaten Haushalts aus. Der Betrieb von Haushaltsgeräten und Beleuchtung nimmt beim Energieverbrauch eine eher untergeordnete Rolle ein. Ist das Gebäude ein Energiesparhaus, wie zum Beispiel ein Passivhaus, amortisieren sich die Kosten in einem überschaubaren Zeitraum. Klimabilanz? Positiv!

Aber ist es eigentlich erlaubt, kostengünstig ein ungedämmtes, schlecht isoliertes Haus zu bauen und in der Folge hohe Energieverbrauchskosten in Kauf nehmen? Die Antwort lautet: Nein.

Rechtliche Anforderungen an Neubauten

Wer heute ein Energiesparhaus baut oder einen Altbau hinsichtlich Energieeffizienz saniert, tut dies nicht nur, weil er persönlich die Umwelt schützen will. Die rechtlichen Anforderungen an Neubauten hinsichtlich ihres Energieverbrauchs sind vielmehr genau geregelt.

Das Stichwort lautet: Energieeinsparverordnung (EnEV). Die „Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden“ ist eine Bundesrechtsverordnung, in Kraft getreten im Jahr 2002. Fünf Jahre später gab es eine Neufassung, die zuletzt im Jahr 2015 geändert wurde und am 1. Januar 2016 mit höheren Grenzwerten für den Hausbau in Kraft trat.

In der Verordnung heißt es, sie soll „dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand, bis zum Jahr 2050, erreicht werden“.

Energiesparhaus, Passivhaus, Effizienzhaus, Niedrigstenergiegebäude – Wo sind hier die Unterschiede?

Wann ist ein Haus energieeffizient? Vereinfacht gesagt dann, wenn die benötigte Energie – und zwar möglichst wenig – zu einem möglichst hohen Grad ausgenutzt wird, bzw. wenig Energie ungenutzt verpufft. Schlechte Dämmung von Dach und Wänden sowie mangelhafte Isolierung bei Fenstern können für niedrige Energieeffizienz verantwortlich sein.

Beim Thema energieeffizientes Bauen stößt man auf verschiedene Begriffe für Gebäude. Energiesparhaus, Passivhaus und Effizienzhaus sind nur einige von ihnen. Was versteht man unter diesen Bezeichnungen? Was sind die Unterschiede? Wir bringen für Sie Licht in den Dschungel der Gebäudestandards.

Energiesparhaus

Was sich hinter dem Begriff Energiesparhaus verbirgt, ist nicht einheitlich geregelt. Energiesparhaus ist ein Oberbegriff für energieeffiziente Gebäude. Eines haben Energiesparhäuser, ob Neubau oder sanierte Bestandsbauten, aber gemeinsam: Die gesetzlichen Anforderungen an den höchstzulässigen Energiebedarf werden deutlich unterschritten.

KfW Effizienzhaus

Den Begriff Effizienzhaus wurde von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingeführt.

Die Definition des Energiestandards „KfW Effizienzhaus“ ergibt sich aus den Anforderungen an den Primärenergiebedarf. Diese Anforderungen sind Bestandteil der Energieeinsparverordnung EnEV der Bundesregierung. Bei KfW-Effizienzhäusern gibt es verschiedene Standards, zum Beispiel KfW 40, KfW 60 oder KfW 100. Die Kennziffer gibt an, wieviel Prozent der in der EnEV angegebenen Höchstwerte ein Gebäude verbraucht. Ein KfW Effizienzhaus 100 entspricht zu 100 Prozent den Vorgaben – ein KfW 40 Haus benötigt nur 40 Prozent der Energie eines Referenzgebäudes, ist also um 60 Prozent sparsamer.

Passivhaus

Unter dem Baukonzept Passivhaus versteht man ein besonders effizientes Energiesparhaus. Um sich Passivhaus zu nennen, sind bei der Errichtung die Regeln des unabhängigen Forschungsinstituts „Passivhaus Institut (PHI)“ anzuwenden. Passivhaus ist aber nicht gleich Passivhaus. Der Energiestandard Passivhaus ist unterteilt in verschiedene Passivhaus-Klassen – je nach Nutzung erneuerbarer Energien, ob Neubau oder Sanierung von Bestandsbauten.

Der Begriff „Passiv“ wird verwendet, weil hier ein Großteil des Wärmebedarfs passiven Ursprungs ist. Wärmequellen sind in diesem Fall die Sonneneinstrahlung, Wärmeabgabe des menschlichen Körpers und technischer Geräte.

Nullenergiehaus

Ein Nullenergiehaus ist ein Gebäude, bei dem die jährliche Energiebilanz zwischen extern bezogener Energie und im oder am Haus selbst erzeugter Energie bei Null liegt. Erzeugt wird die für das Haus und die Bewohner benötigte Energie meist durch Solaranlagen. Das Konzept Nullenergiehaus wird als Verbesserung des Passivhaus-Konzepts verstanden.

Plusenergiehaus

Mehr Energie erzeugen als selbst verbrauchen – das ist das Konzept der Plusenergiehäuser. Dies gelingt in erster Linie durch Nutzung von Sonnenenergie. Sie wird sowohl in Form von direkter Strahlungswärme genutzt, als auch durch Umwandlungsprozesse in Solarthermie- und Photovoltaikanlagen nutzbar gemacht.

Der Begriff bezeichnet allerdings nur ein Energieversorgungskonzept. Eine feste Definition oder Norm existiert nicht. Die Bundesregierung erforscht dieses Konzept jedoch seit 2011 im Rahmen des Modellprojektes Effizienzhaus Plus mit Elektromobilität.

Niedrigenergiehaus

Ein Niedrigenergiehaus verbraucht weniger Energie als durch die rechtlichen Vorgaben der EnEV für Neubauten und sanierte Altbauten gefordert. Es gibt jedoch keine einheitliche Festlegung für den Begriff Niedrigenergiehaus in Deutschland

Niedrigstenergiehaus

Niedriger als niedrig – so die Anforderungen an die Energieeffizienz von Seiten der EU-Gebäuderichtlinie „Energy Performance of Buildings“ (EPBD). Niedrigstenergiehaus lautet das Stichwort, mit dem die Richtlinie die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union festlegen will. Artikel 9 der EPBD besagt, dass spätestens ab dem Jahr 2021 alle neuen Gebäude als Niedrigstenergiegebäude zu bauen sind. Um dies umzusetzen, sollen die EU-Mitgliedstaaten nationale Standards für Energieeffizienz-Mindestanforderungen festlegen. Alle fünf Jahre sollen die Anforderungen überprüft werden.

Einstufung von Gebäuden in Energieeffizienzklassen

Gebäudestandards bewerten den jährlichen Energiebedarf eines Gebäudes und stufen ihn in Energieeffizienzklassen ein. Diese Einstufung soll helfen, den Energiebedarf und den Energieverbrauch eines Gebäudes einzuschätzen. Die Energieeffizienzklassen reichen von Klasse A+ (höchste Energieeffizienz) bis hin zu Klasse H (niedrigste Energieeffizienz).

Die Energieeffizienzklasse eines Gebäudes wird im Energieausweis bzw. Energiebedarfsausweis dokumentiert. Seit 2009 ist das Vorhandensein eines Energieausweis für alle Wohngebäude in Deutschland verpflichtend. Bestandsgebäude lassen sich so gut vergleichen – besonders für Miet- oder Kaufinteressenten ist das ein wichtiger Hinweis auf den Zustand eines Gebäudes hinsichtlich der Energieeffizienz.

Bei der Festlegung der Energieeffizienzklasse werden die energetische Bauteilqualität (z. B. Wärmedämmung, Gebäudedichtigkeit, Energiesparfenster) und Anlagentechnik (Heizung, Lüftung) berücksichtigt. Mit Hilfe des Energiebedarfsausweises lassen sich auch Schwachstellen einer Immobilie, zum Beispiel schlecht isolierende Fenster, aufdecken.

Neben dem bedarfsbasierten Energieausweis, der den theoretisch berechneten Energiebedarf einer Immobilie zeigt, gibt es auch einen Energieverbrauchsausweis. Dieser ist in der Erstellung kostengünstiger, gibt aber auch nur eine ungefähre Übersicht über den Energiekennwert des Gebäudes. Da der Verbrauchsausweis die tatsächlich verbrauchte Energiemenge einer Immobilie zeigt, eignet er sich zum Beispiel, um potenziellen Mietern einen Eindruck über zu erwartende Heizkosten zu geben.

Die Einführung des Energieausweis-Pflicht 2009 war ein wichtiger Schritt zur Förderung der Klimaschutzes durch Energieeffizienz von Gebäuden. Dass die Bundesregierung zehn Jahre später ein ganzes Klimaschutzpaket schnüren würde, war damals noch nicht in der Form absehbar.

Klimapaket der Bundesregierung – Was heißt das für den Hausbau?

Die Steigerung der Energieeffizienz ist ein grundlegendes Element für die Erreichung der Klimaschutzziele 2030. Um konkrete CO2-Emissionsminderung zu erreichen sind im Klimaschutzprogramm vom September 2019 vier Elemente festgelegt:

  1. Förderprogramme und Anreize zur CO2-Einsparung
  2. Bepreisung von CO2 und anschließende Reinvestition der Einnahmen in Klimaschutzfördermaßnahmen
  3. Entlastung der Bürger durch Einnahmen aus CO2-Bepreisung
  4. Regulatorische Maßnahmen

Die Bundesregierung gibt an, die Förderungen in der Anfangsphase besonders attraktiv gestalten zu wollen. Damit soll die Energie- und Mobilitätswende in den 2020er Jahren stark vorangetrieben werden. In näherer Zukunft wird laut Bundesregierung die Höhe der Fördergelder dann wieder abnehmen, dafür aber Regulierung und Preisanreize steigen.

Förderung der Energieeffizienz durch KfW-Programme

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert durch die Vergabe günstiger Darlehen energieeffizientes Bauen und Sanieren mit den Programmen „Energieeffizient Bauen“ (Nr. 153) und „Energieeffizient Sanieren“ (Nr. 151, 152, 430) für Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, -genossenschaften, Bauträger und Eigentümer von Wohnheimen.

Diese Förderprogramme bilden gemeinsam das „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“ der Bundesregierung.

Durch das KfW-Förderprogramm Nr. 431 „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“ können Bauverantwortliche sogar Hilfe bei der Baubegleitung von energetischen Sanierungsmaßnahmen erhalten.

Intensivierung der Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen durch das Klimaschutzpaket

Durch die bestehenden Instrumente zur Energieeinsparung (EnEV und KfW-Förderprogramme) wird die Bundesregierung nach neuester Bewertung nicht die im Klimaschutzpaket festgelegte zu erzielende Emissionsminderung erreichen können.

Deshalb kommt eine weitere Säule der Förderung hinzu: Die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen. Hier ist vorgesehen, steuerlich zu fördern, wenn Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Heizen mit erneuerbaren Energien vorgenommen werden. Ein Heizungstausch, Erneuerung von Fenstern oder Außenwand- und Dachdämmung gehören dazu. Über drei Jahre gestreckt werden Steuerzahler solche Maßnahmen mit 20 Prozent von der Steuer absetzen können. Voraussetzung für die Steuerentlastung ist, dass es sich um selbstgenutztes Wohneigentum handelt.

Ein weiterer Schritt der Bundesregierung ist die Modernisierung und Vereinfachung des seit 1999 bestehenden Marktanreizprogramms (MAP) „Wärme aus erneuerbaren Energien“. Verschiedene Förderprogramme wie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und Teile des Heizungsoptimierungsprogramm (HZO) sollen mit dem MAP zusammengelegt werden. Durch die so entstehende „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) soll energetische Gebäudesanierung wie Dämmmaßnahmen, Erneuerung alter Heizungsanlagen und Integration erneuerbarer Energien noch attraktiver werden.

 

Dieser Artikel ist der vierte Teil der Serie "Bautrend", in der folgende Beiträge erschienen sind:

  1. Bautrend Dachbegrünung
  2. Bautrend Fassadenbegrünung 
  3. Bautrend Sonne
  4. Bautrend Energieeffizienz
  5. Bautrend Green Construction 

 

Das könnte Sie auch interessieren