Hausrat: Ein Versicherungsschutz zum Mitnehmen
Im Versicherungsschein ist die Wohnung genau bezeichnet, für die der Hausratversicherungsschutz gilt. Alle privaten Räume, die Sie zu Wohnzwecken und Lebensführung nutzen, gehören dazu. Auch auf Balkon und Terrasse, in der eigenen Garage oder abschließbaren Gemeinschaftsräumen kann Versicherungsschutz gegeben sein. Das ist so umfassend geregelt, weil sich Ihr Hausrat üblicherweise auf Ihren Lebensraum verteilt. Er verlässt auch gern mal mit Ihnen die Wohnung und genau da kommt die Außenversicherung ins Spiel. Für den Versicherungsschutz gibt es natürlich ein paar Regeln zu beachten.
Die Außenversicherung und wohin sie uns begleitet
Das Beste vorweg: Die Außenversicherung gilt weltweit! Denn die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz können an jedem Ort gegeben sein. Auf sie kommt es aber an. Hier ein Überblick:
- Versichert sind Hausratgegenstände, die dem Versicherungsnehmer oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen gehören.
- Die versicherten Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes. Bis zu drei Monaten besteht Außenversicherungsschutz.
- Es sind die gleichen Sicherungsvorkehrungen wie am Versicherungsort vorhanden. Um Versicherungsschutz zu genießen, muss sich der Hausrat also grundsätzlich in verschlossenen Räumen oder Gebäuden befinden.
Hausratgegenstände sind damit auch in Ferienwohnungen oder Hotelzimmern versichert. Oder beim Besuch von Freunden und Verwandten. Denn auch dort können versicherte Gefahren wie Feuer oder Einbruchdiebstahl eintreten. Wenn es tatsächlich dazu kommen sollte, ist die Hausratversicherung zur Stelle.
Nicht nur ein Ferienvergnügen: Die Außenversicherung kann mehr
Für die Ausbildung ziehen Kinder oft nicht gleich aus, sondern mieten sich ein WG-Zimmer am anderen Ort. Sofern die Kinder noch keinen eigenen Haushalt gründen, ist ihr kleines Hab und Gut auch über die Außenversicherung abgedeckt. Hier gilt die Einschränkung von drei Monaten nicht. Der Versicherungsschutz besteht für die Dauer von Ausbildung, Wehr- oder Freiwilligendienst. Oder bis zu dem Zeitpunkt, an dem dann doch die eigene Wohnung bezogen wird.
Stichwort: vorübergehend
Würden Sie Ihren gesamten Hausrat mitnehmen, wäre es wohl eher ein Umzug als ein vorübergehender Aufenthalt am anderen Ort. Für begrenzte Zeiträume hingegen nehmen Sie auch nur begrenzt Hausrat mit. Und genau dafür ist die Außenversicherung gedacht. Der Versicherungsschutz ist deshalb meist im Umfang von 10% der Versicherungssumme gegeben. Für Wertsachen und Bargeld gelten weitere Entschädigungsgrenzen, die im Versicherungsvertrag vereinbart sind.
Es gilt der Grundsatz: Fremdversicherung vor Außenversicherung
Nehmen Sie noch einmal das Beispiel vom Besuch bei Familie oder Freunden. Haben Sie sich mit Ihren Siebensachen woanders einquartiert, befindet sich ein Teil Ihres Hausrats an deren Versicherungsort.
Weiter gehen wir einmal davon aus, dass die Gastgeber ebenfalls eine Hausratversicherung haben. Im Schadenfall leistet diese Fremdversicherung auch Versicherungsschutz für Ihre eingebrachten Gegenstände. Hier würde also die Fremdversicherung für den Schaden aufkommen.
Der Vorteil liegt klar auf der Hand: Die spezielle Entschädigungsgrenze von 10% der Außenversicherung entfällt. Es gilt die Versicherungssumme, die im Vertrag des Gastgebers vereinbart wurde.
Nur wenn die Gastgeber über keine Hausratversicherung verfügen, tritt Ihre Außenversicherung ein. Übrigens betrifft das auch den Hausrat, den Gäste mitbringen, auch der ist bei Ihnen mitversichert.
Die Außenversicherung der GEV
Für alle Weltreisenden oder Camping-Liebhaber hat sich die GEV etwas ganz Besonderes einfallen lassen: Den OnTour-Schutz in der Hausratversicherung. Diese kann als ergänzendes Modul ausgewählt werden. Mehr Infos gibt es hier: Hausrat Leistungstabelle.