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Allmählichkeitsschäden in der Versicherung – Was ist das?

Manche Schäden zeigen sich zeitverzögert, zum Beispiel durch eine längere Einwirkung von Feuchtigkeit. Die dahinterliegende Ursache ist nicht unbedingt auf den ersten Blick erkennbar. Früher waren solche Schäden oft nicht versichert.

Frau überprüft die Einstellung der Heizung. Sie wird einfach nicht warm: Durch die Kälte sind die Rohre eingefroren und geplatzt. Ein Allmählichkeitsschaden.

Die Heizung wird einfach nicht warm. Was ist passiert? Durch die Kälte sind die Rohre eingefroren und dann geplatzt. Allmählichkeitsschäden entwickeln sich häufig im Verborgenen.

 

Was genau ist ein Allmählichkeitsschaden?

Ganz allmählich wirken Wasser, Temperatur oder Rauch unbemerkt auf eine Wohnung oder Gebäudebestandteile ein und erst später wird plötzlich der Schaden sichtbar. Die Ursache liegt schon länger zurück – beim Renovieren wurde ein Wasserrohr angebohrt oder Kälte hat die Rohre der ungenutzten Heizung einfrieren und platzen lassen. Wie aus heiterem Himmel wellt sich nun der Laminatboden oder die Heizung reagiert nicht mehr.

Ursächlich für die Entwicklung oder Fortentwicklung des Schadens ist die allmähliche Einwirkung einer Substanz oder eines Zustands, wie zum Beispiel Gase, Dämpfe, Temperatur, Feuchtigkeit, Rauch und mehr. Vorausgegangen ist meist ein Schadenereignis wie zum Beispiel ein Rohrbruch, Sturm oder Brand. Die Ursache kann aber auch woanders liegen, beispielsweise in Bauarbeiten oder fehlerhaften Bauausführungen.

 

 

Welcher Zeitraum gilt als allmählich?

Allmählich ist zunächst einmal kein zeitlich eingegrenzter Begriff und bedeutet lediglich, das etwas langsam voranschreitet, fast unmerklich und nach und nach. Rechtsprechungen zu Allmählichkeitsschäden nennen Zeiträume zwischen wenigen Tagen und mehreren Jahren.

Ausschlaggebend für die Definition eines Allmählichkeitsschadens ist demnach nicht die Dauer der Einwirkung, sondern dass eine schadenverursachende Einwirkung erst mit Verzögerung erkennbar wird.

 

Wie unterscheidet sich Verschleiß von einem Allmählichkeitsschaden?

Verschleiß entsteht beim bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Gegenstandes und zeigt sich in Form von Abnutzungserscheinungen. Mit der Zeit kann zwar auch ein Schaden entstehen, dieser ist jedoch nutzungsbedingt. Beim Allmählichkeitsschaden ist die schadenverursachende Einwirkung hingegen nicht vorgesehen.

Ein Beispiel aus dem Alltag: Schuhsohlen laufen sich mit der Zeit durch die Einwirkung des Untergrundes ab. Da es sich um einen bestimmungsgemäßen Gebrauch handelt, ist es kein Allmählichkeitsschaden, sondern Verschleiß.

Ein Hinweis für Mieterinnen und Mieter: Verschleißerscheinungen am Mietgegenstand im normalen Umfang sind mit der Mietzahlung abgegolten. Verursachen Mietende hingehen Schäden, kann eine Schadensersatzforderung die Folge sein. Das gilt auch für Allmählichkeitsschäden. In der Regel sind diese Mietsachschäden in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Wir empfehlen, den Versicherungsschutz dahingehend zu überprüfen.

 

Welche Versicherung zahlt bei einem Allmählichkeitsschaden?

Sehr lange waren Allmählichkeitsschäden von Versicherungsleistungen ausgeschlossen. Die Feststellung der Schadenursache ist kompliziert und die Abgrenzung von üblichen Abnutzungserscheinungen manchmal schwierig.

Mittlerweile ist die Mitversicherung in der Wohngebäudeversicherung und in der Privathaftpflichtversicherung bei den meisten Versicherern möglich. Es lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen oder die Nachfrage beim Versicherer.

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