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RATGEBER

15 Fragen und Antworten zur Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen. Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden für die Sie haften. Die Haftpflichtversicherung bietet viel Schutz für vergleichsweise wenig Geld. Wir beantworten die häufigsten Fragen: Worauf muss man achten? Welche Leistungen sind wichtig? Wer ist mitversichert? Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Und was ist eigentlich eine Forderungsausfalldeckung?

Zwei sehr, sehr junge Versicherungsfachleute berie´+egrübeln über 15 Fragen zur Haftpflichtversicherung und versuchen sie zu beantworten.

Das Kleingedruckte macht bei Versicherungen den Unterschied. Ein guter Versicherer erklärt Ihnen mit klaren Worten, was im Vertrag enthalten ist. 

 

Die 15 häufigsten Fragen zur Privathaftpflicht

In diesem Ratgeber erhalten Sie 15 klare Antworten zu den häufigsten Fragen bei der Privathaftpflicht. Sie erfahren unter anderem, was eine gute Versicherung ausmacht und worauf Sie beim Vertrag und im Schadensfall achten sollten.

 

1. Haftpflichtversicherung: Was ist das?

Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor dem finanziellen Risiko, das bei von Ihnen verursachten Schäden entsteht. Für diese Schäden haften Sie persönlich und unbegrenzt, was etwa bei ungewollten körperlichen Schäden schnell in die Millionen gehen kann. Die Privathaftpflicht übernimmt für Sie den Prozess der Schadensregulierung inklusive Gerichtskosten und erstattet der geschädigten Partei die ihr zustehende Summe bis zur vereinbarten Deckungssumme.

 

2. Woran erkenne ich eine gute Haftpflichtversicherung?

Eine gute Haftpflichtversicherung erkennen Sie an den darin enthaltenen Leistungen und an einer ausreichenden Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro. Achten Sie zudem unter anderem auf die Deckung von Forderungsausfällen, die Mitversicherung von Familienmitgliedern und für Sie relevante Zusatzleistungen wie etwa eine Hundehalterhaftpflicht.


Unsere Haftpflichtexpertin erklärt den Vorteil einer Haftpflichtversicherung

"Der Versicherungsschutz besteht darin, den Versicherungsnehmer gegen berechtigte Ansprüche Dritter, die durch sein Verhalten zu Schaden gekommen sind, abzusichern. Wenn sich bei der Prüfung des Sachverhaltes herausstellt, dass der Versicherungsnehmer für den eingetretenen Schaden nicht haftet, wird auch die Abwehr dieser unberechtigt gestellten Ansprüche durch uns übernommen. Eine gute Haftpflichtversicherung begleicht daher berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab."

 

3. Was ist bei der Privathaftpflicht versichert? Welche Risiken werden nicht abgedeckt?

Eine Privathaftpflicht versichert Gefahren und Schäden, die im Alltag entstehen können. Dazu zählen unter anderem:

  • Vernachlässigung der Aufsichtspflicht über minderjährige Schutzbefohlene,
  • Verlust von fremden Schlüsseln,
  • Schäden Dritter, die bei der Ausübung von Sport geschehen.
     

Die Versicherung wirkt sich dabei in der Regel auf drei Schadensarten aus: Personenschäden, Sachschäden und die indirekten Vermögensschäden, die sich als Folgeschaden ergeben. Sie und Ihre Familie werden vor den finanziellen Folgen der daraus entstehenden Schadensersatzansprüche geschützt.

Grundsätzlich nicht abgedeckt werden Schäden, die durch Vorsatz entstehen. Außerdem gelten Schäden innerhalb von Familien mit gemeinsamem Haushalt in den meisten Verträgen als nicht versichert. Andere Schäden, etwa bei gemieteten oder geliehenen Sachen werden bei einigen Versicherern mit abgedeckt.

 

4. Kann ich Partner und Kinder mitversichern?

Ja, Sie können mit einem Partner- oder Familientarif Ihnen nahestehende Personen im gleichen Haushalt mitversichern. Dabei gilt die Familienversicherung für Ehepartner und leibliche sowie nicht leibliche Kinder. Minderjährige Kinder sind hierbei grundsätzlich mitversichert.

Mehr zum Thema Haftpflichtversicherung für Kinder erfahren Sie in unserem Ratgeber.

 

5. Bezahlt die Privathaftpflicht, wenn ich mich aussperre?

Nein, denn so genannte Eigenschäden sind grundsätzlich nicht mitversichert. Das sind Schäden, die Sie sich entweder selbst oder anderen Personen zufügen, die im gleichen Vertrag mitversichert sind. Wenn Sie sich aussperren und einen Schlüsseldienst benötigen, kommt die Versicherung dafür nicht auf.

 

6. Gilt die Privathaftpflicht im Ausland?

Ja, die Privathaftpflicht gilt in vielen Fällen auch im Ausland. Neben dem Urlaub werden auch längere Aufenthalte wie etwa ein Auslandssemester mitversichert. Hierbei gilt, dass leistungsstärkere und teurere Tarife mehr abdecken: Wenn Sie etwa im Ausland ein Fahrzeug mieten und dadurch ein Schaden entsteht, tritt die so genannte Mallorca-Deckung in Kraft. Diese versichert Schäden grundsätzlich nach deutschen Standards und den hier üblichen Deckungssummen.

 

7. Was muss ich bei Vertragsabschluss beachten?

Achten Sie vor dem Vertragsabschluss darauf, dass alle für Sie relevanten Leistungen und die richtige Deckungssumme im Vertrag enthalten sind. Informieren Sie sich auch über die vereinbarte Kündigungsfrist und Laufzeiten. In der Regel können Sie eine private Haftpflichtversicherung drei Monate vor Vertragsende kündigen. Tun Sie das nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Die Privathaftpflicht der GEV bietet ein tägliches Kündigungsrecht.

 

8. Was ist ein Forderungsausfall bei der Haftpflichtversicherung?

Ein Forderungsausfall tritt ein, wenn ein Dritter finanziell nicht für den Schadensersatz aufkommen kann, der Ihnen zusteht. Das geschieht insbesondere dann, wenn diese Person keine eigene Haftpflichtversicherung besitzt. In Ihrer Versicherung wird diese Situation mit Hilfe einer Ausfalldeckung abgesichert. Diese greift bei vielen Tarifen bei einer Mindestschadenhöhe von einigen Tausend Euro und begleicht dann alle Kosten, die Ihnen durch den Schaden entstehen.


Unsere Haftpflichtexpertin erklärt "Ausfalldeckung"

"Wenn dem Versicherungsnehmer ein Schaden durch einen Dritten zugefügt wird, muss der Dritte zunächst in Anspruch genommen werden. Wenn er freiwillig nicht zahlen möchte, auch gerichtlich. Wenn die Klageforderung dann nicht realisiert werden kann, weil der Dritte z. B. zahlungsunfähig ist, springt die eigene Haftpflicht ein. Ist das der Fall, spricht man von der Ausfalldeckung oder Forderungsausfalldeckung."

 

9. Welche Deckungssumme ist sinnvoll?

Eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro gilt als sinnvoll. Idealerweise setzen Sie eine Versicherungssumme von 50 Millionen Euro fest, da der Beitrag sich dadurch nur um wenige Euro pro Jahr erhöht – Sie erhalten somit eine deutlich umfassendere Versicherung für einen geringen Aufpreis. Bei der GEV haben Sie die Wahl zwischen 10, 20 und 50 Mio EUR Deckungssumme.

 

10: Ist bei der Privathaftpflichtversicherung eine Selbstbeteiligung sinnvoll?

Eine Selbstbeteiligung senkt den Versicherungsbeitrag. Dabei zahlen Sie im Schadenfall die vereinbarte Selbstbeteiligung und den Rest zahlt die Versicherung.  Liegt der Schaden unterhalb der Selbstbeteiligungsgrenze, zahlt die Versicherung nichts. Der Vorteil für beide Seiten liegt auf der Hand: Sie sparen bei den Beiträgen, die Versicherung spart sich Verwaltungsaufwand für Kleinschäden. 

 

11. Kann ich den Beitrag einer Privathaftpflicht reduzieren?

Der Versicherungsbeitrag lässt sich durch einen Tarif- oder Anbieterwechsel reduzieren. Wenn Sie etwa die Versicherungssumme nach unten korrigieren, so mindert sich auch Ihr Beitrag. Auch eine Selbstbeteiligung reduziert Ihre Kosten. Sie können Anbieter oder Tarife miteinander vergleichen und dabei auch je nach Lebensphase klären, ob bestimmte Leistungen noch notwendig sind. Manche Versicherer bieten zum Beispiel Seniorentarife an. Bei der GEV können Versicherte ab 60 Jahren von dem günstigeren Tarif profitieren. Außerdem wird ein Schadenfrei-Bonus als Nachlass gewährt.

 

12. Kann ich die Privathaftpflicht steuerlich absetzen?

Ja, Sie können die Privathaftpflicht als Sonderausgabe (Anlage „Vorsorgeaufwand“) von der Steuer absetzen. Eintragen können Sie diese in die Zeilen 46-50 Ihrer Steuererklärung. Die Höchstgrenze der Sonderausgaben liegt bei Angestellten, Rentnern und Beamten bei 1.900 € und bei Selbstständigen bei 2.800 €. Ehepaare zählen ihre Höchstsätze bei der Veranlagung zusammen.

Mehr Hinweise, wie Sie Ihre Haftpflichtversicherung steuerlich absetzen erfahren Sie in unserem Ratgeber.

 

13. Was sind die häufigsten Schäden bei der Privathaftpflicht?

Bei der Privathaftpflicht zählen Smartphones als häufigste Schadensmeldung. An zweiter Stelle werden Autos genannt, die mit dem Fahrrad oder beim Vorbeigehen beschädigt werden. Hier zeigt sich, dass teure Alltagsgegenstände Dritter in Verbindung mit einem Missgeschick ein hohes finanzielles Risiko darstellen.


Unsere Haftpflichtexpertin erklärt die Abrenzung zur KFZ-Haftpflicht

"Schäden an Kraftfahrzeugen, die z. B. durch das eigene Kind mit seinem Bobby-Car entstehen, können sehr teuer werden. Daher ist es gut, insoweit privathaftpflichtversichert zu sein. Zu beachten ist hier die Abgrenzung zur KFZ-Haftpflicht. Schäden an fremden Kraftfahrzeugen, die nicht durch den Gebrauch des gerade erwähnten Bobby-Cars, sondern durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges verursacht werden, sind von der KFZ-Haftpflicht des verursachenden Kraftfahrzeuges zu regulieren. Sie sind in der Privathaftpflichtversicherung deshalb ausgeschlossen."

 

14. Steigt die Privathaftpflicht bei einem Schaden?

Nein, in der Regel steigt der Beitrag bei einem gemeldeten Schaden nicht. Was jedoch passieren kann, ist eine außerordentliche Kündigung nach einem Schadenfall. Bei der GEV würde im Schadenfall der als Nachlass gewährte Schadenfrei-Bonus entfallen.

 

15: Wie gehe ich bei der Meldung eines Schadens in der Privathaftpflicht vor?

Wenn Ihnen ein Missgeschick passiert oder wenn Sie selbst betroffen sind, gilt erst einmal: Ruhe bewahren.

  • Notieren Sie Namen und Anschrift des Geschädigten.
  • Nennen Sie Zeugen oder weitere Beteiligte.
  • Dokumentieren Sie den Vorfall detailliert und führen Sie eine Schadensmeldung durch.
  • Machen Sie keine Schuldzugeständnisse und zahlen Sie keinen Schadenersatz, bevor Sie das mit Ihrer Versicherung abgestimmt haben.
  • Werden Sie mit einem Mahnbescheid oder einer Klage konfrontiert, sollten Sie das Ihrem Versicherer umgehend mitteilen.

 

Mit einer Privathaftpflicht gehen Sie entspannter durch das Leben

Eine Privat-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland keine Pflicht, aber in jedem Fall sinnvoll. Jede Person ist unbegrenzt mit dem eigenen Vermögen haftbar, wenn sie Dritte schädigt. Das kann bei Personenschäden und den daraus entstehenden Summen schnell existenzbedrohend werden.

Dieses finanzielle Risiko lässt sich jedoch einfach und kostengünstig absichern. Mit dem GEV-Tarifrechner für die Privathaftpflicht können Sie flexibel einsehen, welche Konditionen für Sie in Frage kommen. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung können Sie mit nur wenigen Euro im Monat entspannter durch das Leben gehen, weil Sie im Fall der Fälle auf der sicheren Seite stehen.

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