Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung. Sie schützt alle beweglichen Sachen in Ihrer Wohnung bzw. Ihrem Haus, die durch Brand, Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl, Raub, Unwetter (Sturm/Hagel), Blitzeinschlag, Explosion und Implosion beschädigt oder zerstört werden. Dabei ersetzt die Hausratversicherung das beschädigte Inventar zum Neuwert. Dies bedeutet, die Hausratversicherung ersetzt im Schadenfall den aktuellen Preis für die Neuanschaffung Ihres Hausrats in gleicher Art und Güte.
Was gehört überhaupt alles zum Hausrat?
Als Hausrat bezeichnet man nahezu alles, was sich in der versicherten Wohnung befindet und als bewegliche Sache klassifiziert werden kann. Dazu zählen:
- Einrichtung wie z. B. Möbel, Teppiche, Lampen, Gardinen
- Gebrauchsgegenstände wie z. B. Geschirr, Wäsche, Kleidung, Bücher, CDs, DVDs, Schallplatten, Musikinstrumente, Elektrogeräte, Unterhaltungselektronik, Spielsachen
- Wertsachen wie z. B. Bargeld, Schmuck, Pelze, Edelsteine, Wertpapiere, Urkunden, Briefmarken, Münzen, handgeknüpfte Teppiche, Bilder, Antiquitäten und
- Verbrauchsgegenstände wie z. B. Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Vorräte.
Eingebaute Gegenstände gehören also in der Regel nicht dazu. Wenn Sie allerdings als Mieter beispielsweise eine Markise oder ein Waschbecken angeschafft und fest installiert haben sollten, gehören diese Gegenstände ebenfalls zu Ihrem Hausrat. Bewohnen Sie als Eigentümer den Wohnort selbst, greift im Schadenfall die Wohngebäudeversicherung.
Versichert ist immer der Hausrat zu der vereinbarten Versicherungssumme, der zu der im Versicherungsvertrag aufgeführten Adresse gehört.
Was bedeutet Unterversicherungsverzicht?
Auf jeden Fall sollte darauf geachtet werden, dass keine Unterversicherung vorliegt. Eine solche liegt vor, wenn der Versicherungswert Ihres Hausrats höher ist, als die von Ihnen vereinbarte Versicherungssumme. Kommt es zu einem Schadenfall, richtet sich die Entschädigung nach der angegebenen Versicherungssumme. Ist die vereinbarte Versicherungssumme deutlich niedriger als der tatsächliche Wert des Inventars, wäre dies eine ärgerliche Situation für den Versicherungsnehmer. Schließlich erhält er dann nicht den tatsächlichen Wert der Gegenstände, sondern der Hausratversicherer ersetzt nur anteilig den Schaden.
Vermeiden Sie eine solche Kürzung, in dem Sie bei Vertragsabschluss darauf achten, dass ein Unterversicherungsverzicht – wie bei der GEV Grundeigentümer-Versicherung – gewährt wird. Im Schadenfall sind Sie so vor Abzügen bei einer möglichen Unterversicherung geschützt. Als Richtwert bei der Berechnung der Versicherungssumme wird dann 650 € pro m2 Wohnfläche zugrunde gelegt. So sind Sie garantiert auf der sicheren Seite.
Was ist, wenn Sachen im Urlaub entwendet werden?
Im Rahmen unserer Außenversicherung können Sie entspannt verreisen. Schließlich sorgen wir durch das Modul „Einbruch & Diebstahl“ dafür, dass Ihr Hausrat auch außerhalb des angegebenen Versicherungsortes mitversichert ist.
Unser Tipp – Wohngebäude- und Hausratversicherung aus einer Hand
Unsere Experten raten die Wohngebäude- und Hausratversicherung bei einer Versicherung abzuschließen. So bekommen Sie im Schadenfall einen lückenlosen Versicherungsschutz. Kommt es beispielsweise zu einem Sturmschaden am Gebäude, ist meist der Hausrat auch nicht unerheblich mitbetroffen. Ihre Vorteil, wenn Sie beide Policen bei der GEV Grundeigentümer-Versicherung abschließen:
- Im Schadenfall reicht eine Schadenanzeige.
- Nur ein Ansprechpartner – sowohl für den Gebäude- als auch für den Hausratschaden – macht die Schadenabwicklung einfacher und schneller.
- Bei einem größeren Schaden kommt nur ein Sachverständiger zur Schadenbeurteilung.
- Schäden an Bodenbelägen, Ein- und Anbauküchen werden reguliert – ohne Diskussion, ob sie zum Gebäude oder zum Hausrat zählen.
- Kosten für Auslagerungen des Hausrats bei Gebäudeschäden werden auch problemlos übernommen.
- Kosten für die Entsorgung von Gebäude- und Hausratmüll nach einem Schaden müssen nicht getrennt werden.
- Und: Sie erhalten einen Bündelrabatt von 25 % für die Hausratversicherung, wenn Sie bereits eine Wohngebäudeversicherung bei uns abgeschlossen haben.
Welche Leistungen sollten bei einer Hausratpolice auf jeden Fall versichert sein?
Eine sehr wichtige Leistung ist die „grobe Fahrlässigkeit“. Durch Unachtsamkeit können schnell Schäden entstehen. Wurden diese grob fahrlässig herbeigeführt, kann der Versicherer eine Kürzung der Entschädigung vornehmen.
Außerdem ist es wichtig, dass Überspannungsschäden zu 100 % übernommen werden. Blitzeinschläge passieren häufiger als man denkt und beschädigen Elektrogeräte stark.
Sind Fahrraddiebstähle mitversichert, sollte dieser Schutz 24-Stunden bestehen.
Ihre Vorteile bei der GEV Grundeigentümer-Versicherung:
Wir haben jüngst unsere Hausrat-Tarife überarbeitet und können Ihnen nun einen Versicherungsschutz wie für Sie gemacht anbieten. Denn jeder Versicherungsbedarf ist anders. Wählen Sie zwischen unseren HomeCare-Produktlinien SMART, TOP und MAX. Dabei enthält unser MAX-Tarif den umfangreichsten Versicherungsschutz. Bei diesem Tarif ist unser Sicherheitsbonus automatisch enthalten. Dieser enthält u. a. unsere Best-Leistungs-Garantie. Mit dieser sichern wir Ihnen zu, dass Sie die derzeit beste am Markt für Sie verfügbare Versicherungsdeckung erhalten. Außerdem sichern wir Ihnen zu, dass wir auch unbenannte Gefahren mitversichern. Dies bedeutet, dass wir alles versichern, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Zusätzlich können Sie Ihren Smart-, Top- oder Max-Tarif optional durch unsere Module Fahrrad-, Elementar- oder Glasschutz oder der Soforthilfe ergänzen. In unserem Modul Fahrradschutz sind Fahrräder (auch E-Bikes, Pedelecs) 24-Stunden gegen Diebstahl versichert.
Wir bieten Ihnen einen Preis-Vorteil von bis zu 40% durch Einschluss einer Selbstbeteiligung, Schadenfreiheitsrabatt und dem möglichen Bündelrabatt.
Wenn Sie einen noch umfangreicheren, individuelleren Versicherungsschutz wünschen, der auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, beraten wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch. Sie erreichen unser Beratungsteam Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr unter 040 3766 3366.